Bearbeitet Online Immatrikulationsantrag Korrektur!
Sehr geehrtes Team,

Ich befinde mich im Bachelor Sonderpädagogik (alter Studiengang) an der Uni Hamburg und habe meine Bachelorarbeit bereits abgegeben.

Jedoch habe ich noch eine Veranstaltung aus dem Bachelor offen die ich in den Master Sonderpädagogik Lehramt mitnehme.

Nun habe ich im Immatrikulationsantrag bei "Bestätigung Exmatrikulation" und "Überschneidung" nichts angegeben. Meine Freunde die ebenfalls Veranstaltungen mit in den Master nehmen und ebenfalls noch kein Bachelorzeugnis vorliegen haben, haben in den Feldern angegeben, dass sie bestätigen dass sie sich exmatrikulieren werden und eine kurzfristige Überschneidung beantragen. Diese Felder habe ich nicht ausgefüllt.

Daraufhin habe ich beim Stine/Rechenzentrum der Uni Hamburg angerufen wo der erste Mitarbeiter meinte ich solle ein Kontaktformular ausfüllen, um den online Immatrikulationantrag korrigieren zu lassen, da ich sonst im Bachelor exmatrikuliert werde, wenn ich die genannten Punkte nicht angegeben habe. Der zweite Mitarbeiter hingegen hat mir zu 100 Prozent versichert, dass ich so oder so im Bachelor bleibe ohne eine kurzfristige Überschneidung etc. angeben zu müssen und dass ich nichts an meinem Antrag ändern müsse. Jetzt bin ich verwirrt und auch leicht panisch. Da ich Angst habe im Bachelor jetzt exmatrikuliert zu werden, wenn ich den Immatrikulationsantrag nicht ändere und das nicht so angegeben habe wie meine Freunde.

Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort und Beratung freuen, ob ich jetzt noch ein Kontaktformular ausfüllen muss oder ob wirklich alles in Ordnung ist und ich ganz normal meine letzte Veranstaltung in dem Master nehmen kann, ohne die beiden Felder im online immatrikulationsantrag ausgefüllt zu haben.

Danke im Voraus und liebe Grüße

Ellen-Sophie Müller
Re: Online Immatrikulationsantrag Korrektur!
Hallo Elmo,

in der Tat ist die Angabe zum Überschneidungssemester im Formular etwas verwirrend.

Wenn Sie sich im Übergang vom Bachelor zum Master befinden, ist kein Überschneidungssemester anzugeben. Dieses gilt für Sie als Uni-Hamburg Studierende aber auch für die Bewerber:innen, die ihren Bachelor noch an ihrer eigenen/ externen Hochschule abschließen.

Die Angabe eines Überschneidungssemesters ist nur relevant für all diejenigen, deren beider Studiengänge nicht in einem "konsekutiven" (zeitlich folgend) Zusammenhang stehen. Bspw. ein UHH-Studierender beginnt einen neuen Bachelorstudiengang, möchte den vorigen Bachelorstudiengang aber noch abschließen und gibt ein Überschneidungssemester an, damit er aus dem ersten Bachelor nicht exmatrikuliert wird.

Wurden im Immatrikulationsantrag andere Angaben gemacht wie bspw. die ihrer Freunde, so ist dieses nicht weiter schlimm und muss auch nicht korrigiert werden.

Mit besten Grüßen,
BK
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