Hallo,
Ich habe mich für den Studiengang Sonderpädagogik beworben und habe auch am 16.08. meinen Zulassungsbescheid bekommen, sodass ich diesen angenommen habe und nun auf die vorläufigen Semesterunterlagen warte.
Allerdings habe ich die Erzieherausbildung absolviert, wodurch ich die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Wäre es problematisch wenn ich in der Bewerbung bei 'Art der Hochschulzugangsberchtigung' eine andere Art als es ist angegeben habe, da dort sehr viel Auswahl zur Verfügung stand?
Jedoch habe ich die Hochschulzugangsberechtigung ja nun hochgeladen und somit könnte trotzdem alles abgeglichen und geprüft werden.
Liebe Grüße
Hallo Nathalie,
die falsche Auswahl bei der Art der HZB im Bewerberportal hat keine negativen Auswirkungen auf die Immatrikulation, da Sie mit Ihrer Ausbildung eine HZB nach § 37 für jeden Studiengang ihrer Wahl erworben haben. Richtig wäre die Angabe Meister, Fachwirt oder vergleichbare Fortbildung
gewesen.
Mit der richtigen Angabe wäre Ihre Bewerbung über die Vorabquote der beruflich Qualifizierten gelaufen, aber es hat so ja auch zu einer Zulassung geführt.
Mit besten Grüßen,
BK
die falsche Auswahl bei der Art der HZB im Bewerberportal hat keine negativen Auswirkungen auf die Immatrikulation, da Sie mit Ihrer Ausbildung eine HZB nach § 37 für jeden Studiengang ihrer Wahl erworben haben. Richtig wäre die Angabe Meister, Fachwirt oder vergleichbare Fortbildung
gewesen.
Mit der richtigen Angabe wäre Ihre Bewerbung über die Vorabquote der beruflich Qualifizierten gelaufen, aber es hat so ja auch zu einer Zulassung geführt.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg