Einklage bei neuer Hochschule
Verfasst: Di 5. Sep 2023, 02:19
Guten Abend,
ich hab da einige Fragen und zwar bin ich zurzeit im zweiten Semester im Studiengang Informatik b.Sc an der Uni Hamburg und habe mich jetzt, weil der NC nicht gereicht hat für Wirtschaftsinformatik an der HAW Hamburg für das Wintersemester 2023/24(Wunschuni) eingeklagt.
Nun wäre eine Frage, wie das mit dem Semesterbeitrag funktioniert, denn bekanntlich akzeptiert das Verwaltungsgericht Hamburg Studiengänge erst nach Beginn der Vorlesungszeit und der Semesterbeitrag für das Studium an der Uni Hamburg ist bis zum 1. Oktober 2023 zu überweisen. Falls das Verwaltungsgericht mein Eilantrag nicht akzeptiert, muss ich an der Uni Hamburg bleiben. Jedoch wenn sie mich akzeptieren hätte ich den Semesterbeitrag umsonst gezahlt oder wird dieser zurückerstattet? Oder kann man im Nachhinein zahlen?
Meine zweite Frage wäre, wie es mit der Exmatrikulation funktioniert. Falls ich den Beitrag nun doch gezahlt habe, kann ich mich im Nachhinein exmatrikulieren? Oder soll ich es riskieren und mich jetzt schonmal exmatrikulieren?
Ich muss sagen, dass ich es nicht wirklich verstehe, warum man nach Semesteranfang sein Bescheid bekommt vom Gericht, denn das führt zu diesen Problemen aber was soll man tun.
Eine Antwort auf beide Fragen wäre sehr hilfreich und vielen Dank im Voraus!
ich hab da einige Fragen und zwar bin ich zurzeit im zweiten Semester im Studiengang Informatik b.Sc an der Uni Hamburg und habe mich jetzt, weil der NC nicht gereicht hat für Wirtschaftsinformatik an der HAW Hamburg für das Wintersemester 2023/24(Wunschuni) eingeklagt.
Nun wäre eine Frage, wie das mit dem Semesterbeitrag funktioniert, denn bekanntlich akzeptiert das Verwaltungsgericht Hamburg Studiengänge erst nach Beginn der Vorlesungszeit und der Semesterbeitrag für das Studium an der Uni Hamburg ist bis zum 1. Oktober 2023 zu überweisen. Falls das Verwaltungsgericht mein Eilantrag nicht akzeptiert, muss ich an der Uni Hamburg bleiben. Jedoch wenn sie mich akzeptieren hätte ich den Semesterbeitrag umsonst gezahlt oder wird dieser zurückerstattet? Oder kann man im Nachhinein zahlen?
Meine zweite Frage wäre, wie es mit der Exmatrikulation funktioniert. Falls ich den Beitrag nun doch gezahlt habe, kann ich mich im Nachhinein exmatrikulieren? Oder soll ich es riskieren und mich jetzt schonmal exmatrikulieren?
Ich muss sagen, dass ich es nicht wirklich verstehe, warum man nach Semesteranfang sein Bescheid bekommt vom Gericht, denn das führt zu diesen Problemen aber was soll man tun.
Eine Antwort auf beide Fragen wäre sehr hilfreich und vielen Dank im Voraus!