im kommenden Semester werde ich vorläufig in den Master wechseln (die Studiengangsordnung hat sich geändert, den "alten" Lehramtsstudiengang gibt es so nicht meht). Jedoch werden im Verlauf des Mastersemesters noch Leistungen aus dem Bachelor erfolgen bzw. wird der Bachelor endgültig im 1. Mastersemester abgeschlossen werden. Ich habe mich auch fristgerecht beworben, habe die Zulassung erhalten und mich fristgerecht immatrikuliert. Zudem habe ich auch den Semesterbeitrag für dieses Wintersemester gezahlt und die Unterlagen bereits erhalten (bin noch im Bachelor gemeldet, aber das ist ja klar).
Allerdings bin ich bei Stine immer noch im Bachelor gemeldet und kann nicht auf die Kurse zugreifen, die ich für den Master benötige. Der Bachelor ist bei mir - bis auf das Gutachten der Bachelorarbeit und einen Kurs in meinem zweiten Unterrichtsfach- abgeschlossen.
Und: Gilt für mich dann die Anmeldefrist der Erstsemester (d.h. 09.10.23-12.10.22)?
Für Antworten wäre ich dankbar!