Rechtswissenschaft: Neubewerbung oder 2. Fachsemester
Guten Tag,

Ich war 2021 für einen Monat immatrikuliert und musste dann aus persönlichen Gründen mich exmatrikulieren. Ich habe keine Leistungen abgelegt und war circa 5 Wochen immatrikuliert. Gelte ich als Neubewerber, oder für eine Neubewerbung in ein höheres Fachsemester (2.) oder gilt die Wiedereinschreibung?

Am 'einfachsten' wäre für mich eine Neubewerbung und ein Neustart im 1. Fachsemester. Wäre das möglich?

Mit freundlichen Grüßen
Fanny
Re: Rechtswissenschaft: Neubewerbung oder 2. Fachsemester
Ich habe diesen Passus gefunden der auch auf der Rechtswissenschaftsseite als Ausnahmefall hervorgehoben wird:

"Erneute Bewerbung ins 1. Fachsemester
Wenn Sie bereits im gleichen Studiengang
an einer Hochschule in Deutschland
studieren bzw. studiert haben und bereits
Leistungen erbracht haben (dies umfasst
auch Leistungen, die im laufenden Semes-
ter noch erbracht werden), dürfen Sie sich
nicht als Studienanfänger:in bewerben.
Der gleiche Studiengang liegt vor, wenn
sowohl Bezeichnung als auch Abschluss
beider Studiengänge identisch sind.
Wenn Sie innerhalb der Online-Bewer-
bung bestätigen, dass Sie im gleichen
Studiengang an einer Hochschule in
Deutschland studieren bzw. studiert
haben und bereits Leistungen erbracht
haben, wird Ihre Bewerbung formal
abgelehnt und nimmt nicht am Auswahl-
verfahren teil. Im Zweifelsfall wenden
Sie sich für eine verbindliche schriftliche
Antwort an das Campus-Center unter
www.uni-hamburg.de/kontakt-cc.
Haben Sie keine Leistungen erbracht,
müssen Sie innerhalb der Bewerbungs-
phase einen offiziellen Nachweis der
vorherigen Hochschule darüber einreichen
(Transcript of Records oder gesonderte
Bestätigung Ihres Prüfungsamtes).

Dieser laden Sie in der Online-Bewerbung
hoch. Fehlt der Nachweis, erfolgt eine
formale Ablehnung Ihrer Bewerbung."

Ich habe keine Leistungen erbracht, jedoch greifen auch die Gründe für eine Wiedereinschreibung. Was ist der 'bessere' Weg. Ich werde mich erst für das SS24 bewerben.

LG
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