Hallo liebes Campus-Team,
ich habe mich zum kommenden Wintersemester 2023/24 über die Sonderquote für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie beworben. Leider habe ich aufgrund des hohen Bewerberaufkommens keinen Platz im Hauptverfahren ergattern können und hoffe nun auf einen Studienplatz im Nachrückverfahren.
Dies bezüglich wollte ich mich erkundigen, ob die Universität in der Sonderquote auch eine Überbuchung vorgenommen hat und ob in einem etwaigen Nachrückverfahren weiterhin zwischen Eilfällen und Ortsbindungsfällen differenziert wird?
Vielleicht können Sie ja sogar schon eine Auskunft bezüglich eines potenziellen Nachrückverfahrens im Rahmen dieser Quote für den oben genannten Studiengang geben?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!