Bearbeitet Kindergeld
Wie viele Ablehnungen / Wartesemester sind erforderlich um weiterhin Kindergeld zu bekommen?
Re: Kindergeld
Hallo noramarlene,

Laut Merkblatt der Arbeitsagentur zum Kindergeld gilt folgendes:
"Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden." Als "Absagen auf Bewerbungen" gelten hier auch Ablehnungsbescheide von Hochschulen oder von hochschulstart.de. Ob für die Fortzahlung von Kindergeld eine bestimmte Anzahl von Ablehnungsbescheiden erforderlich ist, können wir Ihnen leider nicht beantworten. Mit dieser Frage müssen Sie sich an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit wenden. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/web/conte ... /index.htm

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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