Bearbeitet Inhaltliche Fragen zur Stine-Bewerungsmaske
Guten Tag,

vorab: Derzeit studiere ich noch auf den Abschluss Bachelor (2-Fach) Soziologie (120 CP) und Wirtschaftswissenschaften (60 CP). Den Abschluss werde ich zum Ende des Sommersemesters erlangen. Ich bewerbe mich gerade auf den Master-Studiengang "Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft – Ökonomische und Soziologische Studien".

1) Im Stine-Formular gebe ich wahrheitsgetreu an, dass ich derzeit noch meinen Bachelorstudiengang studiere, soll aber bereits meine Abschlussnote angeben. Mein derzeitiger Gesamt-Schnitt (1,6) kann nur noch durch die Note meiner Bachelorarbeit verändert werden. Gebe ich dann 1,6 an, obwohl es sich hier um einen vorläufigen Wert handelt?

2) Da das Stine-Formular einen 2-Fach Bachelor als Abschluss zur Auswahl nicht vorsieht: Ist meine Auswahl mit "Bachelor an Universitäten" korrekt? Somit würde mein Nebenfach im Online-Formular nicht ersichtlich werden.

3) Das Stine-Formular sieht Angaben zur Ausbildung und Berufserfahrung vor.
Vor dem Bachelor habe eine dreijährige Berufsausbildung absolviert. Ist diese folglich doppelt anzugeben, da sie vor allem im Sammeln von Berufserfahrung bestand? Das ist für mich besonders interessant, denn in den Zulassungsvoraussetzungen heißt es: "c) Soweit vorhanden Nachweise über abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder mind.
sechsjährige Berufstätigkeit" => "Bei Erfüllung von Kriterium c) verbessert sich die Gesamtnote um eine Stufe in der Notenskala." Da möchte ich natürlich nichts falsch machen.

Viele Grüße

Tim
Re: Inhaltliche Fragen zur Stine-Bewerungsmaske
Lieber Tim,

1) Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben und Ihr Bachelorstudium noch nicht vollständig abgeschlossen haben, geben Sie in den Angaben zum Erststudium in der Online-Bewerbung Ihre vorläufige Durchschnittsnote an. Sie müssen dann den einzureichenden Unterlagen ein Transcript of Records beilegen, das diese Note belegt. Sollte sich Ihre Note bis zum endgültigen Abschluss Ihres Studiums noch einmal ändern, hat das für Ihre Bewerbung keine Konsequenzen.

2) Die Angabe "Bachelor an Universitäten" ist in Ihrem Fall in den Angaben zum bisherigen Studienverlauf in der Online-Bewerbung korrekt. Ihr Nebenfach muss dort nicht deutlich werden, da Sie die Fachrichtung Ihres Studiengangs in den Bewerbungsunterlagen, die Sie postalisch an die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften senden, mittels Ihres Transcripts of Records nachweisen.

3) Auch hier sind Ihre Angaben im Onlineformular zweitrangig gegenüber den Nachweisen, die Sie postalisch einreichen. Online geben Sie Ihre Ausbildung nur in der Sektion "Angaben zur bisherigen Berufsausbildung" ein. Den postalisch einzusendenden Nachweisen über die berufspraktische Tätigkeit können Sie dann Dokumente wie z.B. Arbeitszeugnisse, die die Einschlägigkeit Ihrer Berufserfahrung belegen, beifügen. Sollten Sie hier bezüglich der geforderten Nachweise weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich Sozialökonomie der Uni Hamburg, da die Auswahl für den Studiengang "Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft – Ökonomische und Soziologische Studien" direkt durch den Fachbereich durchgeführt wird. Diesbezügliche Kontaktdaten finden Sie am Ende der Bewerbungsinformationen für den Studiengang: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... tudien.pdf

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Inhaltliche Fragen zur Stine-Bewerungsmaske
Da weiß ich erstmal Bescheid. Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!
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