Guten Tag,
Ich habe nun 2 Semester studiert und möchte mich nun exmatrikulieren, um eine berufliche Stelle in einer anderen Stadt aufzunehmen. Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, zu einem späteren Zeitpunkt mein Studiengang wieder aufzunehmen. Bleiben bei Exmatrikulation meine bereits erbrachten Leistungen bestehen, sodass ich in bspw. 1-2 Jahren nicht wieder von vorne anfangen muss?
Vielen Dank!
Hallo PauLuK,
ja, Ihre erbrachten Studienleistungen bleiben bestehen. Sie könnten bspw. auch ein ToR im Studienbüro beantragen, wenn bereits alle Noten eingetragen sind. Je nach Studiengang kann es aber sein, dass keine freien Plätze im höheren Fachsemester angeboten werden, sollten Sie sich für die Wiederaufnahme des Studiums entscheiden. Bei einigen Studiengängen ist dieses an der Uni Hamburg regelhaft der Fall. Welchen Studiengang studieren Sie denn?
Mit besten Grüßen,
BK
ja, Ihre erbrachten Studienleistungen bleiben bestehen. Sie könnten bspw. auch ein ToR im Studienbüro beantragen, wenn bereits alle Noten eingetragen sind. Je nach Studiengang kann es aber sein, dass keine freien Plätze im höheren Fachsemester angeboten werden, sollten Sie sich für die Wiederaufnahme des Studiums entscheiden. Bei einigen Studiengängen ist dieses an der Uni Hamburg regelhaft der Fall. Welchen Studiengang studieren Sie denn?
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Guten Tag,
Vielen Dank für die Antwort!
Bei meinem Studiengang handelt es sich un Politikwissenschaft.
Zudem ist evtl. Eine kleine Korrektur nötig. Bei meinem beruflichen Grund für die unterbrechung des Studiums handelt es sich um ein FSJ, welches ich für 1 Jahr antrete.
Gibt es hierfür extra Bedingungen o.ä.?
Ich meine in der Studienordnung etwas diesbezüglich verstanden zu haben.
Vielen Dank für die Antwort!
Bei meinem Studiengang handelt es sich un Politikwissenschaft.
Zudem ist evtl. Eine kleine Korrektur nötig. Bei meinem beruflichen Grund für die unterbrechung des Studiums handelt es sich um ein FSJ, welches ich für 1 Jahr antrete.
Gibt es hierfür extra Bedingungen o.ä.?
Ich meine in der Studienordnung etwas diesbezüglich verstanden zu haben.
Hallo PauLuK,
In dem Fall gibt es auch die Möglichkeit der Wiedereinschreibung ohne erneute Bewerbung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html Auf der Seite ist ein Dienst nicht explizit genannt, er gilt aber auch als Grund: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ung-ff.pdf (§3)
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In dem Fall gibt es auch die Möglichkeit der Wiedereinschreibung ohne erneute Bewerbung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html Auf der Seite ist ein Dienst nicht explizit genannt, er gilt aber auch als Grund: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ung-ff.pdf (§3)
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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