Liebe*r marin,
1) Zunächst müsste sich der Studieninteressierte die allgemeinen Bewerbungsinformationen für internationale Studieninteressierte, welche sich für einen Masterstudiengang der Universität Hamburg bewerben wollen, durchlesen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aster.html.
2) Es ist wichtig zu verstehen, dass an der Universität Hamburg die einzelnen Fachbereiche, Institute und Fakultäten für die Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren für ihre Masterstudiengänge verantwortlich sind. Daher unterscheiden sich die Anforderungen, die notwendigen Bewerbungsunterlagen und die praktischen Schritte im Bewerbungsprozess, je nach Masterstudiengang, für den Sie sich bewerben.
Wenn er sich also für einen Masterstudiengang bewerben will, ist es erforderlich, die studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen für den jeweiligen Master zu lesen:
https://www.uni-hamburg.de/liste-master.
3) "... für welches Semester kann er sich anmelden?"
Das hängt vom Studiengang ab, für den er sich bewerben will (siehe 2). Die Bewerbungsfristen werden in den studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen sowie in unserem
Studienangebot genannt.
4) "Wie schnell wird der Anerkennungsprozess für seine Zulassung dauern?
Eine Anerkennung des für den Master qualifizierenden Bachelorabschlusses im zentralen Anerkennungsverfahren der Universität Hamburg (siehe
https://www.uni-hamburg.de/vpd) findet nur in Bezug auf einen einzigen Masterstudiengang (
M.Sc. Innovation, Business and Sustainability (MIBAS)) statt.
In Bezug auf alle anderen Masterstudiengänge der Universität Hamburg finden Sie die Regelungen und die erforderlichen Schritte für eine Bewerbung mit einem ausländischen Studienabschluss in den studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen (siehe 2).
5) "Kann er sich für das Wintersemester 2024 anmelden?"
Siehe 2.
6) "Dieser Student hat noch nicht ausreichende Deutsch Kenntnisse, besteht die Möglichkeit im ersten Studiumsjahr nur die Sprachkurse zu besuchen, um auf die DAF Prüfung sich vorzubereiten?"
Nein.
Bitte beachten Sie die Informationen zur Unterrichtsprache der Studiengänge der Universität Hamburg in unserem
Studienangebot, die dort für jeden Studiengang explizit angegeben wird.
a) Deutschsprachige und bilinguale (Deutsch/Englisch) Studiengänge
Für alle Studiengänge der Universität Hamburg, die ganz oder teilweise in deutscher Sprache unterrichtete werden, gelten die gleichen Regelungen bezüglich des Nachweises der Deutschkenntnisse, welche Sie auf folgender Webseite finden:
www.uni-hamburg.de/dsh.
Wichtig ist, dass der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch ein von der Universität Hamburg anerkanntes Sprachzertifikat (
https://www.uni-hamburg.de/dsh#2930438) zum Zeitpunkt der Immatrikulation erbracht werden muss, d.h. vor dem Beginn des Studiums.
Es ist daher nicht möglich, erst während des Studiums das geforderte Deutschniveau C1 zu erreichen bzw. den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
b) Englischsprachige Studiengänge
Nur Masterstudiengänge, die ausschließlich auf Englisch unterrichtet werden, können ohne einen Deutschnachweis studiert werden.
Liebe Grüße
Thomas Walter