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Krankenversicherungsmeldung bei Übergang von BA zu MA
Verfasst: Di 10. Okt 2023, 17:03
von LiaLu
Hallo,
ich wurde erst letzte Woche im Nachrückverfahren für den Master zugelassen. Ich habe meinen Bachelor bereits an der Uni Hamburg gemacht und mein Versicherungsstatus hat sich nicht geändert (privat versichert und dadurch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit). Muss ich den Nachweis über die Krankenversicherung trotzdem noch einmal erbringen. Und wenn ja, muss dies innerhalb der Immatrikulationsfrist (bis 12.10.) geschehen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Re: Krankenversicherungsmeldung bei Übergang von BA zu MA
Verfasst: Mi 11. Okt 2023, 10:31
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe*r LiaLu,
"Muss ich den Nachweis über die Krankenversicherung trotzdem noch einmal erbringen."
Wenn Sie im Sommersemester 2023 an der Universität Hamburg immatrikuliert waren, ist keine neue Meldung des Krankenversicherungsstatus erforderlich.
Wenn Sie im Sommersemester 2023 nicht an der Universität Hamburg immatrikuliert waren, benötigen wir eine elektronische Meldung des Krankenversicherungsstatus über das elektronische Studenten-Meldeverfahren (ESMV) durch eine gesetzliche Krankenversicherung, wie auf unserer Webseite
www.uni-hamburg.de/kv beschrieben.
Studiengangwechsel an der Universität Hamburg
Wenn Sie aktuell an der Universität Hamburg eingeschrieben sind und lediglich Ihren Studiengang oder Ihr Nebenfach/Unterrichtsfach wechseln, müssen Sie zur Immatrikulation nur dann Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufnehmen, wenn sich Ihre Krankenversicherung im Zuge des Wechsels geändert hat.
(www.uni-hamburg.de/kv)
Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Krankenversicherungsmeldung bei Übergang von BA zu MA
Verfasst: Mi 11. Okt 2023, 17:45
von LiaLu
Lieber Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch eine weitere Frage zum Übergang. Dadurch dass ich jetzt erst am 05.10. zum Master zugelassen wurde, habe ich den Semesterbeitrag für das Wintersemester erst am 09.10. und somit nach der regulären Frist vom 01.10. überwiesen. Kommen nun auf mich noch zusätzliche Gebühren für eine verspätete Rückmeldung zu? Mein Bachelorstudium gilt noch nicht als abgeschlossen, da ich zur Zeit noch auf meine Bachelorarbeitsnote warte. Daher frage ich mich, ob ich mich nicht eigentlich regulär für den Bachelor zurückmelden hätte müssen.
Liebe Grüße
Lia Lu