Bearbeitet Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse
Laut Hinweisen zur Onlinebewerbung ist eine Immatrikulation nur möglich, wenn der Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse nicht älter als drei Jahre ist. Welches Datum ist dafür entscheidend? Alter der Bescheinigung bei der Bewerbung? Oder bei Antrag auf Immatrikulation?
Re: Nachweis erforderlicher Deutschkenntnisse
Hallo olena,

das entscheidende Datum für das Alter des Sprachnachweises ist das Datum, an dem Sie es beim Team Bewerbung und Zulassung einreichen.

Mit besten Grüßen,
BK
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