Liebe Hannah Vollmuth,
1) "ich interessiere mich sehr für Ihren Masterstudiengang "Innovation, Business & Sustainability. Ich habe gesehen, dass ich dafür, meinen Bachelor Abschluss, den ich in den Niederlanden gemacht habe, anerkennen lassen muss"
Das ist korrekt.
Have your degree from outside Germany recognised
Applicants with a first university degree from outside of Germany need to have their foreign education certificates recognized in order to apply to MIBAS at Universität Hamburg. Before applying to MIBAS, you need to apply for the recognition of your degree.
(https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... ml#8520422)
2) "Daher meine Frage: Ab wann kann ich meinen Bachelor Abschluss anerkennen lassen?"
Die Fristen für die Antragsstellung sind auf unserer Webseite
www.uni-hamburg.de/vpd veröffentlicht.
01.10. des Vorjahres – 15.03. Anerkennung des Bachelorabschlusses für die Bewerbung für den Masterstudiengang „Innovation, Business and Sustainability“
(
www.uni-hamburg.de/vpd )
3) "Und, kann ich dies tun, obwohl ich mein Bachelorzeugnis offiziell erst im Juli bekomme?"
a) Wie Sie auf der Webseite des für den Studiengang zuständigen Fachbereiches lesen können, ist die Bewerbung für den Master auch dann möglich, wenn das für den Master qualifizierenden Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist.
b) Im Bezug auf die notwendige Anerkennung des für den Master qualifizierenden Studiengangs (siehe 1) bedeutet dies, dass Sie im Rahmen des Anerkennungsprozesses ein Transcript of Records mit Ihrer aktuellen Durchschnittsnote einreichen, da Sie vor Abschluss des Studiums natürlich noch kein Abschlusszeugnis einreichen können.
4) "Darüber hinaus wollte ich fragen, ob ich ebenfalls einen Englischtest machen muss, obwohl ich mein Bachelorstudium auf Englisch absolviert habe."
a) Bitte lesen Sie sich die
Bewerbungsinformationen für den Studiengang "M.Sc. Innovation, Business and Sustainability" auf der Webseite des zuständigen Fachbereiches sowie
den entsprechenden FAQ durch.
b) Ausnahmslos alle Bewerber*innen müssen einen entsprechenden Nachweis bezüglich der Englischkenntnisse erbringen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Unterrichtssprache des für den Masterstudiengang qualifizierenden Studiums.
Eine abschließende Liste der für diesen Studiengang akzeptierte Sprachzertifikate, die für den Nachweis der Englischkenntnisse verwendet werden können, finden Sie auf der Webseite des zuständigen Fachbereiches:
https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... ml#8520068.
Liebe Grüße
Thomas Walter