Bearbeitet Doppelstudium
Hallo!

Ich bin zur Zeit im dritten Semester Sinologie und wäre sehr daran interessiert, zum nächsten WS ein Doppelstudium für Politikwissenschaften anzufangen. Leider habe ich den Online verfügbaren Informationen zum Doppelstudium nicht entnehmen können, wie sich dieses auf fächerübergreifende Teile des Studiums auswirkt, genauer gesagt das Nebenfach (bei Sinologie), den Wahlbereich, und das Praktikum.

Wäre es trotz Doppelstudium notwendig, in den einzelnen Studiengängen diese Bereiche auch einzeln voll zu belegen, oder können die Punkte ganz oder auch nur zum Teil doppelt angerechnet werden?

Vielen Dank und freundliche Grüße,

Eline J.
Re: Doppelstudium
Liebe Eline J.,

"Wäre es trotz Doppelstudium notwendig, in den einzelnen Studiengängen diese Bereiche auch einzeln voll zu belegen, oder können die Punkte ganz oder auch nur zum Teil doppelt angerechnet werden?"

1) Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden haben, wollen Sie wissen, ob es möglich ist, Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Studiengangs erbracht wurden, für einen anderen Studiengang anerkennen zu lassen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Kontext des Doppelstudiums hier nicht relevant ist, da diese Frage sich auch dann stellen kann, wenn zwei Studiengänge nacheinander und nicht zeitgleich studiert werden. Hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen macht es keinen Unterschied, ob die beiden Studiengänge parallel oder nacheinander studierte werden bzw. wurden.

2) Leistungen aus einem Studiengang können Ihnen für einen anderen Studiengang an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module des Studiengangs anschauen, für den Leistungen angerechnet werden sollen. Eine Beschreibung der Module eines Studiengangs B.A. Politikwissenschaft finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen des Studiengangs: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tik-38.pdf.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... chaft.html.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten