Bewerbung zum Masterstudiengang Klinische Psychologie/Psychotherapie

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AnnikaMarie
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Registriert: Fr 10. Nov 2023, 15:46

Bearbeitet Bewerbung zum Masterstudiengang Klinische Psychologie/Psychotherapie

Beitrag von AnnikaMarie »

Hallo,

Mein Name ist Annika und ich möchte mich gerne zum WS 2024 für einen Studienplätze im neuen Master Klinische Psychologie/ Psychotherapie bewerben.
Meinen Bachelor of science in Psychology habe ich in Holland gemacht. Einerseits entnehme ich den Bewerbubgsrichtlinien dass ich ab Oktober des Jahres vor Studienbeginn Unterlagen zur inhaltlichen Vergleichbarkeit meines Abschlusses beantragen kann/ muss, andererseits muss ich dies wenn ich mich auf einen Masterplätze bewerben möchte scheinbar erst zum Anlauf der Bewerbungsfrist an der entsprechenden Fakultät, habe ich das richtig verstanden?

2. Wenn dem so ist, gibt es eine Möglichkeit schon im Vorhinein die Vergleichbarkeit meines BA. Prüfen und dokumentieren zu lassen? Mir wäre das lieber da ich mich dann im Zweifelsfall schon umorientieren kann.

3. Würde mich interessieren wieviel Studienplätze im Master Psychotherapie vergeben werden und welches die genauen Auswahlkriterien sind.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Annika Meyer
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbung zum Masterstudiengang Klinische Psychologie/Psychotherapie

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Annika Meyer,

1) "Meinen Bachelor of science in Psychology habe ich in Holland gemacht. Einerseits entnehme ich den Bewerbubgsrichtlinien dass ich ab Oktober des Jahres vor Studienbeginn Unterlagen zur inhaltlichen Vergleichbarkeit meines Abschlusses beantragen kann/ muss, andererseits muss ich dies wenn ich mich auf einen Masterplätze bewerben möchte scheinbar erst zum Anlauf der Bewerbungsfrist an der entsprechenden Fakultät, habe ich das richtig verstanden?"

Nein, das ist nicht ganz korrekt.

Ich vermute, Sie verwechseln die (a) Vergleichbarkeitsprüfung bezüglich des für den Master qualifizierenden Studiums mit der (b) Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung.

a) Die Vergleichbarkeitsprüfung bezüglich des für den Master qualifizierenden Studiums hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen erfolgt im Rahmen des Bewerbungsprozesses für den Studiengang M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie durch Einreichung der entsprechenden Unterlagen beim zuständigen Institut für Psychologie der Universität Hamburg.

Die Details dieses Prozesses werden in den studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen des Studiengangs M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie im Abschnitt "Ausnahmen" erläutert: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... inisch.pdf.

Bitte beachten Sie, dass vor Beginn der Bewerbungsphase des Wintersemesters 2024/25 eine aktualisierte Version dieser studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen veröffentlicht wird, die Sie sich durchlesen müssten, da es zu Änderungen kommen kann.

b) Die Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung ist i.d.R. für eine Bewerbung für einen Masterstudiengang nicht relevant, da eine Hochschulzugangsberechtigung keine Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist.

Der Studiengang M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie stellt in diesem Punkt jedoch eine Ausnahme dar, da die Note der Hochschulzugangsberechtigung ein Auswahlkriterium für die Studienplatzvergabe ist (siehe "Auswahlkriterien" https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... pdf#page=5).

Sofern Sie also nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen und Ihnen auch kein von uns akzeptierte andere Anerkennungsbescheinigung eines ausländischen Bildungsabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung vorliegt (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... g#18395419), müssten Sie die Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung beantragen (siehe www.uni-hamburg.de/vpd), sodass Sie zur Immatrikulation Ihre Hochschulzugangsberechtigung mit der ins deutsche Notensystem umgerechneten Note nachweisen können.

2) "... gibt es eine Möglichkeit schon im Vorhinein die Vergleichbarkeit meines BA"

Diese Frage bezieht sich auf die Vergleichbarkeit des für den Masterstudiengang qualifizierenden Studiums und nicht auf die Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung.

Ob das Institut für Psychologie der Universität Hamburg Ihnen außerhalb der regulären Prozesse eine Einschätzung bezüglich der Vergleichbarkeit Ihres Studiums geben kann, müssten Sie bitte direkt beim Institut für Psychologie erfragen: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... rende.html.

3) "Würde mich interessieren wieviel Studienplätze im Master Psychotherapie vergeben werden ..."

Die Studienplatzkapazitäten für das Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2024/25 sind aktuell noch nicht festgelegt bzw. veröffentlicht.

Als Orientierung können Sie sich die Satzung über die Zulassungshöchstzahlen (i.e. die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze) des letzten Bewerbungsverfahrens (Wintersemester 2023/24; https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... zhz-96.pdf.) anschauen. Im Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2023/24 standen also 60 Studienplätze für diesen Studiengang zur Verfügung.

Die Studienplatzkapazitäten für das Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2024/25 werden in den kommenden Monaten auf unsere Webseite veröffentlicht: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahlen.html.

4) "... und welches die genauen Auswahlkriterien sind."

Die Auswahlkriterien für den Studiengang M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie finden Sie auf Seite 5 in den studiengangsspzeifischen Bewerbungsinformationen: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... pdf#page=5.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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