Hochschulwechsel nach vorläufigem Master und Anrechnung

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liphie
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Bearbeitet Hochschulwechsel nach vorläufigem Master und Anrechnung

Beitrag von liphie »

Hallo,

zurzeit studiere ich Englisch und Geographie auf Lehramt in Kiel und möchte im WiSe 24/25 den Master in Hamburg fürs Lehramt der Sekundarstufe I und II beginnen. Nächstes Semester (SoSe 24) habe ich die Möglichkeit, mich in Kiel in den vorläufigen Master einzuschreiben. Ist es möglich, dass ich in Kiel den vorläufigen Master beginne, dort Kurse belege, dann im WiSe 24/25 den Master in Hamburg beginne und mir meine zuvor in Kiel absolvierten Masterkurse anrechnen lasse?

Wenn ja, an wen kann ich mich wenden, um zu erfahren, welche Kurse ich belegen kann, damit sie in Hamburg angerechnet werden können?

Oder gibt es bei der Masterbewerbung in Hamburg Probleme, wenn ich zuvor schon in einem vorläufigen Master an einer anderen Uni eingeschrieben bin?

Vielen Dank!
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Hochschulwechsel nach vorläufigem Master und Anrechnung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r liphie,

1) "ist es möglich, dass ich in Kiel den vorläufigen Master beginne, dort Kurse belege, dann im WiSe 24/25 den Master in Hamburg beginne"

Ja.

2) "... und mir meine zuvor in Kiel absolvierten Masterkurse anrechnen lasse?"

Ja, das ist prinzipiell möglich.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die einzelnen Module der Teilstudiengänge (i.e. Erziehungswissenschaft und Unterrichtsfächer) des Studiengangs M.Ed. Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) anschauen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

3) "Oder gibt es bei der Masterbewerbung in Hamburg Probleme, wenn ich zuvor schon in einem vorläufigen Master an einer anderen Uni eingeschrieben bin?"

Nein.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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