Lieber Willi Mend,
1) "Ich habe eine Fachhochschulreife (Fachbereich: Wirtschaft) und keine allgemeine Hochschulreife."
Mit einer Fachhochschulreife erfüllen Sie die Voraussetzungen für die folgenden zwei Studiengänge an der Universität Hamburg:
Sozialökonomie B.A. und
Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317174). Eine Fachhochschulreife stellt keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung für andere grundständige Studiengänge der Universität Hamburg dar.
2) "Des Weiteren studiere ich parallel gerade noch Wirtschaftspsychologie (Bachelor) und habe diesen voraussichtlich im Frühjahr abgeschlossen."
Abgeschlossenes Studium
Wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Ein Studienabschluss kann nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist liegt.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116)
Liebe Grüße
Thomas Walter