im April erhielt ich die Nachricht, dass ich wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert werde. Weiter steht im Brief:
Das Folgesemester in meinem Fall (SS '23) ist vorbei und das WS '23 hat begonnen.Wenn Sie Ihr Studium nicht aufgeben wollen, ist eine verspätete - aber gebührenpflichtige - Rückmeldung noch bis zum Ende der Vorlesungszeit des Folgesemesters möglich. Die Gebühr für jede verspätete Rückmeldung beträgt pro Semester 30 EUR.
Bedeutet das konkret, dass...
a) ich endgültig exmatrikuliert bin?
b) eine Rückmeldung mit 2* 30 EUR Gebühr noch möglich ist?
Ich tippe auf a).
Danke für Ihre Nachricht.
Viele Grüße