Nachträgliche Immatrikulation nach Fristablauf

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Hamburg87
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Bearbeitet Nachträgliche Immatrikulation nach Fristablauf

Beitrag von Hamburg87 »

Hallo,
ich habe einen Zulassungsbescheid für das Wintersemester 2023/2024 BA Lehramt mit einer Rückmledefrist bis zum 23.08.2023 erhalten. Da ich in der Zwischenzeit anderweitig immatrikuliert sowie mit meiner Entscheidung final unsicher war, habe ich auf das Schreiben nicht reagiert. Nun würde ich gerne in den das Lehramtsstudium einsteigen, im besten Fall noch im laufenden Semester.

Frage: Inwieweit besteht die Möglichkeit sich mit dem Zulassungsbescheid rückwirkend als Nachrücker einzuklagen? Wer ist in dieser Angelegenheit mein Ansprechpartner? Müsste ich ggf. tatsächlich bis zum nächsten WIntersemester warten oder gäbe es die Möglichkeit im Sommersemester einzusteigen?

Über einen Erfahrungs- und Wissensaustausch freue ich mich, LG
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Campus-Center - BK
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Re: Nachträgliche Immatrikulation nach Fristablauf

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Hamburg87,

eine Immatrikulation in einen Lehramtsstudiengang an der Uni Hamburg ist jetzt erst wieder (nach erfolgreicher Bewerbung) zum nächsten Wintersemester möglich, da die Lehramtsstudiengänge nur zu einem Wintersemester angeboten werden. Für die Immatrikulation zum Wintersemester 23/24 hätten Sie die im Zulassungsbescheid genannte Immatrikulationsfrist einhalten müssen.

Mit besten Grüßen,
BK
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