Hallo,
Ich möchte mich mich für die Fächerkombination Deutsch und Englisch bewerben.
Für das Fach Englisch gibt es die Zugangsvoraussetzung mindestens 11 Punkte in der Abiturprüfung oder in den Semestern gehabt zu haben. Ich habe mich aber in dem Fach Englisch nicht prüfen lassen und habe in den vier Semestern zwei mal 10 und zwei mal 11 Punkte bekommen. Zählen nun die vier Semester im Durchschnitt? Damit käme ich nämlich genau auf die benötigten 11 Punkte oder müssen diese 11 Punkte in jedem der vier Semester erreicht worden sein?
Hallo eibo.oncken,
Der Mindestnotenwert von 11 Punkten im Fach Englisch auf erhöhtem Niveau bezieht sich auf das gesamte Abiturzeugnis, diese Note kann also entweder in einer der 4 Halbjahresnoten oder in der Abiturprüfung erreicht worden sein. Das Fach Englisch muss nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein. Ihre Noten reichen somit für eine Bewerbung für dies Fach aus, sofern Sie das Fach Englisch auf erhöhtem Niveau hatten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Der Mindestnotenwert von 11 Punkten im Fach Englisch auf erhöhtem Niveau bezieht sich auf das gesamte Abiturzeugnis, diese Note kann also entweder in einer der 4 Halbjahresnoten oder in der Abiturprüfung erreicht worden sein. Das Fach Englisch muss nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein. Ihre Noten reichen somit für eine Bewerbung für dies Fach aus, sofern Sie das Fach Englisch auf erhöhtem Niveau hatten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die schnelle und aufschlussreiche Antwort.
Guten Tag,
ich entschuldige mich im Voraus für etwaige Wiederholung der vorherigen Frage, allerdings würde ich gerne einhundertprozentig sicher gehen. Ich würde mich gerne für die Primar- und Sekundarstufe 1 für das Fach Englisch bewerben. In meinen Leistungskurs habe ich in den vier Halbjahren die Noten 8, 10, 12 un 11 erreicht. Reichen diese für die Zulassung für den Studiengang aus, oder muss der Durchschnitt bei 11 Punkten liegen? Das Abitur wurde im Jahr 2010 abgelegt.
Mit freundlichen Grüßen,
Jonathan
ich entschuldige mich im Voraus für etwaige Wiederholung der vorherigen Frage, allerdings würde ich gerne einhundertprozentig sicher gehen. Ich würde mich gerne für die Primar- und Sekundarstufe 1 für das Fach Englisch bewerben. In meinen Leistungskurs habe ich in den vier Halbjahren die Noten 8, 10, 12 un 11 erreicht. Reichen diese für die Zulassung für den Studiengang aus, oder muss der Durchschnitt bei 11 Punkten liegen? Das Abitur wurde im Jahr 2010 abgelegt.
Mit freundlichen Grüßen,
Jonathan
Lieber Jonathan,
Wenn Sie Englisch als Leistungskurs belegt hatten, reichen sowohl die 11 als auch die 12 Punkte als Nachweis aus. Der Durchschnitt ist in jedem Fall unerheblich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie Englisch als Leistungskurs belegt hatten, reichen sowohl die 11 als auch die 12 Punkte als Nachweis aus. Der Durchschnitt ist in jedem Fall unerheblich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Guten Tag,
wie oben beschrieben studiere ich zur Zeit an der Universität Göttingen Politikwissenschaften und Englisch auf Gymnasiallehramt. Nun bin ich gerade dabei, mich für den Lehramtsbachelor für die Fächer Sozialwissenschaften und Englisch für die Primar- und Sekundarstufe 1 zu bewerben.
Im Bewerbungsformular ist nun auszufüllen, ob ich schon einmal im angestrebten Studiengang immatrikuliert war und dass ich mich, wenn ja, nicht mehr als Studienanfänger bewerben kann.
Meine Frage: ist das Gymnasiallehramtsstudium gleichzusetzen mit dem Lehramtsstudium für Primar- und Sekundarstufe 1?
Anschließend würde sich ggf. die Frage ergeben, wie ich mich dennoch auf das Studium bewerben könnte, ohne von vornherein abgelehnt zu werden.
In dem Formularbereich für die Studienhistorie muss man das Lehramtsstudium ebenfalls mit der Auswahr "Erziehungswissenschaften" angeben. Wie kann ich sicherstellen, dass mich diese Eingabe nicht von der Bewerbung disqualifiziert?
Ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können und ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe,
Jonathan
wie oben beschrieben studiere ich zur Zeit an der Universität Göttingen Politikwissenschaften und Englisch auf Gymnasiallehramt. Nun bin ich gerade dabei, mich für den Lehramtsbachelor für die Fächer Sozialwissenschaften und Englisch für die Primar- und Sekundarstufe 1 zu bewerben.
Im Bewerbungsformular ist nun auszufüllen, ob ich schon einmal im angestrebten Studiengang immatrikuliert war und dass ich mich, wenn ja, nicht mehr als Studienanfänger bewerben kann.
Meine Frage: ist das Gymnasiallehramtsstudium gleichzusetzen mit dem Lehramtsstudium für Primar- und Sekundarstufe 1?
Anschließend würde sich ggf. die Frage ergeben, wie ich mich dennoch auf das Studium bewerben könnte, ohne von vornherein abgelehnt zu werden.
In dem Formularbereich für die Studienhistorie muss man das Lehramtsstudium ebenfalls mit der Auswahr "Erziehungswissenschaften" angeben. Wie kann ich sicherstellen, dass mich diese Eingabe nicht von der Bewerbung disqualifiziert?
Ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können und ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe,
Jonathan
Lieber Jonathan,
Sie können sich für den Studiengang Lehramt der Primar und Sekundarstufe I mit den Fächern Sozialwissenschaft und Englisch wieder für das 1. Fachsemester bewerben, da dies nicht der gleiche Studiengang ist wie der, den Sie vorher in Göttingen studiert haben. Entsprechend geben Sie im Bewerbungsformular an, dass Sie noch nicht im angestrebten Studiengang immatrikuliert waren.
Ihre Angabe des Fachs in den "Angaben zum Studienverlauf" in der Online-Bewerbung sind für die Prüfung darauf, ob Sie bereits im angestrebten Studiengang immatrikuliert waren, nicht von Bedeutung, d.h. Ihre Angaben hier können nicht dazu führen, dass Ihre Bewerbung aus formalen Gründen ausgeschlossen wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können sich für den Studiengang Lehramt der Primar und Sekundarstufe I mit den Fächern Sozialwissenschaft und Englisch wieder für das 1. Fachsemester bewerben, da dies nicht der gleiche Studiengang ist wie der, den Sie vorher in Göttingen studiert haben. Entsprechend geben Sie im Bewerbungsformular an, dass Sie noch nicht im angestrebten Studiengang immatrikuliert waren.
Ihre Angabe des Fachs in den "Angaben zum Studienverlauf" in der Online-Bewerbung sind für die Prüfung darauf, ob Sie bereits im angestrebten Studiengang immatrikuliert waren, nicht von Bedeutung, d.h. Ihre Angaben hier können nicht dazu führen, dass Ihre Bewerbung aus formalen Gründen ausgeschlossen wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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