Hallo Finja Schulz,
dass Sie in Rostock im Staatsexamen studieren, ermöglicht Ihnen überhaupt eine Bewerbung an der Universität Hamburg.
Es ist nämlich so:
Studienplätze zur Bewerbung ins höhere Fachsemester stehen für B. Ed. Lehramt an Grundschulen zum Wintersemester 2024/25 nicht zur Verfügung. (Vgl. Satzung über die Zulassungshöchstzahlen an der Universität Hamburg für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/25:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hz-103.pdf)
Das heißt, Ihnen bleibt nur eine erneute Bewerbung ins erste Fachsemester. Diese ist nur möglich, wenn Sie noch nicht im gleichen Studiengang studiert haben.
Der gleiche Studiengang liegt vor, wenn sowohl Bezeichnung als auch Abschluss beider Studiengänge identisch sind.
Unser Studiengang heißt wie Ihrer „Lehramt an Grundschulen“. Es handelt sich allerdings um einen Bachelor of Education. Sie studieren im Staatsexamen. Die Abschlüsse sind unterschiedlich.
Es ist nicht der gleiche Studiengang.
Zum Wintersemester 2024/25 bewerben Sie sich bitte für das 1. Fachsemester. Sie brauchen, um das Studium aufnehmen zu können, eine Zulassung für alle drei Teilstudiengänge.
Sachunterricht für das Lehramt an Grundschulen ist zulassungsfrei. Erziehungswissenschaft und Evangelische Religion leider nicht. In den letzten drei Jahren konnten in Evangelische Religion allerdings alle Bewerber:innen zugelassen werden. Es standen mehr Plätze zur Verfügung als es Bewerbungen gab. Die Chance ist groß, dass es zum Wintersemester 2024/25 auch so sein wird.
Zu Erziehungswissenschaft konnten zum Wintersemester 2023/24 alle Bewerber:innen mit einem Notendurchschnitt von 1,9 und besser zugelassen werden. Die Werte der zwei vorangehenden Zulassungsverfahren sind ähnlich. Siehe:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf
Bewerben Sie sich erfolgreich, können Sie bei Ihrem Studienbüro, nach erfolgter Einschreibung, einen Antrag auf Anerkennung für bereits erbrachte Studienleistungen stellen.
https://www.uni-hamburg.de/zpla/informa ... v-18702286 Das Studienbüro entscheidet, ob anrechenbare Leistungen vorliegen. Vorab kann Ihnen keine verbindliche Auskunft gegeben werden.
Bevor Sie sich im nächsten Jahr bewerben (Zeitraum: 1. Juni bis 15. Juli 2024), lesen Sie bitte gründlich unsere
Informationen zur erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester (S. 12):
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann