Hallo Stella004,
uns müssen Sie nicht fragen. Wir untersagen keine Erwerbstätigkeit während des Studiums und legen auch keine Höchstgrenze der Arbeitszeit oder des Einkommens fest. Siehe:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7429719
Wenn Sie BaföG beziehen, sollten Sie beim Amt nachfragen, ob ein vergütetes Praktikum in Ordnung geht. Ggf. ist es auch ratsam, wenn Sie Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufnehmen und sich entsprechend erkundigen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann