Hallo m.sch,
dass Sie Psychologie an einer privaten Hochschule studieren, ändert möglicherweise Ihre Ausgangslage. In den Informationen zum Zweitstudium definiert hochschulstart nicht explizit, ob diese Regelungen auch für Sie gelten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei hochschulstart.de. Ich bin bei meiner Beratung davon ausgegangen, dass Sie Ihr Bachelorstudium an einer staatlichen Hochschule gemacht haben.
Gelten die Regelungen zum Zweitstudium für Sie nicht, bewerben Sie sich für Medizin als Erstsemester. Dann ist für Sie der HAM-Nat relevant und die Bewerbungsfristen für Alt-Abiturient:innen (15.6.).
Hier finden Sie weitere Informationen zum HAM-Nat:
https://www.auswahltestzentrale.de/medicine2024F/
Der HAM-Nat spielt nur bei einer Bewerbung für ein Erststudium eine Rolle.
Zweitstudienplätze werden nicht in Quoten vergeben.
Zum Begründungsschreiben für die Aufnahme eines Zweitstudiums können wir Ihnen nicht behilflich sein. Ggf. kann Ihnen dazu Prodekanat für Lehre hier weiterführende Informationen liefern:
http://www.uke.de/studium-lehre/kontakt ... index.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann