Bewerbung für Rechtswissenschaft mit dem LL.B

Antworten
maximilianlaubert
Beiträge: 1
Registriert: Do 14. Dez 2023, 18:51

Bearbeitet Bewerbung für Rechtswissenschaft mit dem LL.B

Beitrag von maximilianlaubert »

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Sommersemester 2023 meinen LL.B. abgeschlossen und möchte mich nun gerne für das Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg bewerben. Ich hatte bereits ein Beratungsgespräch und sollte mich für das 1. Fachsemester bewerben. Nun muss ich bei der Bewerbung die Frage beantworten, ob ich bereits Studienleistungen in einem verwandten Studiengang absolviert habe. Die andere Alternative wäre: "Nein, ich war bzw. bin nicht im selben Studiengang immatrikuliert", was ja auch der Fall wäre. Dennoch wollte ich mir (sofern dies möglich ist) einige meiner bereits vollbrachten Studienleistungen anrechnen lassen. Laut gespräch sollte die mögliche Höherstufung aber erst geschehen, nachdem ich das erste Fachsemester durchlaufen habe.
Außerdem steht in der Beschreibung neben der Möglichkeiten, die ich auswählen müsste: "Auf spätere Anrechnung von Studienleistungen hat die Angabe, die Sie hier machen, keine Auswirkungen".
Ich bin mir bei der Bewerbung nun leider sehr unsicher, was ich tun soll und würde mich sehr über Ihre Hilfe freuen. Vielleicht hat ja bereits jemand ähnliche Erfahrung gemacht und könnte mir helfen.

Vielen lieben Dank und freundliche Grüße.
Dateianhänge
UniHamburg_Bewerbung.png
UniHamburg_Bewerbung.png (87.03 KiB) 102 mal betrachtet
Screenshot2.png
Screenshot2.png (86.69 KiB) 102 mal betrachtet
Benutzeravatar
Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1935
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Bewerbung für Rechtswissenschaft mit dem LL.B

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo maximilianlaubert,

egal, für welche Antwortmöglichkeit Sie sich entscheiden, es entstehen Ihnen keine Nachteile. Wir raten in Ihrem beschriebenen Fall dazu "Nein, ich war bzw. bin nicht im selben Studiengang immatrikuliert" auszuwählen.

Erhalten Sie einen Studienplatz, wenden Sie sich bitte nach der Einschreibung an Ihren Fachbereich und stellen dort einen Antrag für die Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten