Hallo Marlene,
nein, die Universität Hamburg erhebt keine zusätzlichen Gebühren für Langzeitstudierende. Ich würde Ihnen empfehlen Ihr aktuelles Masterstudium abzuschließen und sich zum Wintersemester 2024/25 für ein weiteres Studium zu bewerben. Ich nehme an, dass es Ihnen möglich sein wird, Ihren Master im Sommersemester 2024 abzuschließen bzw. alle Prüfungsleistungen abzulegen, sodass Ihnen im Wintersemester dann nur noch die Masterarbeit zu schreiben bleibt.
Es ist möglich, dass Sie im Wintersemester Ihr Masterstudium abschließen und ein neues Studium beginnen. Siehe:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10914608
Meine Empfehlung beruht auf der Annahme, dass eine spätere Bewerbung für das Referendariat möglich ist. Sollten Sie meinem Rat folgen wollen, würde ich Sie bitten, sich vorher an das ZLH zu wenden und nachzufragen, ob Ihrem Vorhaben etwas entegegen spricht bzw. ob sich aus der verspäteten Aufnahme des Refendariats Nachteile für Sie ergeben.
Kontakt Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg:
https://www.zlh-hamburg.de/
Grundsätzlich wäre es für Sie auch möglich, Ihr aktuelles Masterstudium abzubrechen. Wollen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, können Sie sich nur ins erste Fachsemester des Studiengangs Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) bewerben. In Masterstudiengänge ist keine Bewerbung in höhere Fachsemester möglich.
Leistungen aus Ihrem Studium Lehramt an Gymnasien können nach der Einschreibung anerkannt werden. Ob alle bisherigen Leistungen anerkannt werden, kann ich Ihnen nicht sagen. Darüber entscheidet der Fachbereich, der vorab jedoch keine verbindlichen Auskunft gibt. Ich kann Ihnen leider auch nicht sagen, welche Leistungen dann noch zu erbringen sind, um den Master abzuschließen.
Sollten Sie einen Abbruch in Erwägung ziehen, rate ich Ihnen sich vorab noch einmal mit den Voraussetzungen für den Master Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) zu beschäftigen. Haben Sie z. B. eine Sprache als Unterrichtsfach ist zur Immatrikulation ein dreimonatiger Auslandsaufenthalt nachzuweisen.
Siehe:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html
Wann Sie das Lehramts-Masterstudium wieder aufnehmen, ist Ihnen überlassen. Da es sich formell um keine Wiederaufnahme Ihres Studiums, sondern um die Aufnahme eines neues Studiums, ist der Zeitpunkt für Ihre Bewerbung Ihnen überlassen. Sie müssen dann natürlich mit dem vorhandenen Studienangebot Vorlieb nehmen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann