Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen , da ich eine Frage über Zulassungsvoraussetzungen der Staatsexamen Stuidengägne habe.Ich studiere zuryeit an der Universität Hamburg und ich möchte nächstes Jahr mein Stuidengang wechseln.Ich brauche daher Bonuspunkte.Auf der Voraussetzung für internationalen Studierende auf der Seite Universität Hamburg steht,dass für die Studierende ,die mindestens 30 Leistungspunkte an einer deutschen Hochschule mit der Note sehr gut abgelegt haben,gibt es sechs Bonuspunkte,ich möchte wissen,ob es möglich wäre,dass man diese 30 Leistungspunkte nachreichen könnte oder nicht,ich meine,ob man die Möglichkeit hätte, nach dem Bewerbungsfrist die Noten für diese 30 Leistungspunkte nachreichen.
Ich freue mich auf ihre baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen.