Fragen zur Bewerbung für das Grundschullehramt im Wintersemester 2024

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Anneli Gundlach
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Bearbeitet Fragen zur Bewerbung für das Grundschullehramt im Wintersemester 2024

Beitrag von Anneli Gundlach »

Hallo,

ich studiere aktuell im letzten Semester "Bildung und Erziehung in der Kindheit" an der HAW Hamburg und will zum WS24 Grundschullehramt studieren. Ich überlege, die Bachelorarbeit ein Semester später abzugeben, damit ich nicht ein Semester exmatrikuliert bin. Ich frage mich, ob ich bei rechtzeitiger Abgabe der Bachelorarbeit mich mit der Note für das Grundschullehramt bewerben könnte, auch wenn ich noch an der HAW immatrikuliert bin? Des Weiteren würde ich gerne ein Semester im Grundschullehramt überspringen wollen, weil ich an der HAW das Modul "Grundlagen in den Erziehungs- und Bildungswissenschaften" schon belegt habe. Muss ich für diese Anrechnung des Moduls etwas bei der Bewerbung beachten?

Liebe Grüße
Anneli Gundlach
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Fragen zur Bewerbung für das Grundschullehramt im Wintersemester 2024

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Anneli Gundlach,

Ich gehe davon aus, dass Sie sich für das Wintersemester 2024/25 für den Studiengang B.Ed. Lehramt an Grundschulen an der Universität Hamburg bewerben wollen.

1) "Ich frage mich, ob ich bei rechtzeitiger Abgabe der Bachelorarbeit mich mit der Note für das Grundschullehramt bewerben könnte, auch wenn ich noch an der HAW immatrikuliert bin?"

a) Der formale Immatrikulationsstatus ist für die Frage, ob Sie einen Studienabschluss als Hochschulzugangsberechtigung bei der Bewerbung an der Universität Hamburg verwenden können, irrelevant.

b) Ein Studienabschluss kann nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist liegt.(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116).

Sie müssten also sicherstellen, dass das formale Abschlussdatum Ihres Bachelorabschlusses, welches auf dem Abschlusszeugnis stehen wird, vor dem 15.07.2024 (Ende der Bewerbungsfrist des Wintersemesters 2024/25) liegt. Des Weiteren müssen Sie im Falle einer Zulassung den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (das wäre in diesem Fall also das Bachelorabschlusszeugnis) innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist einreichen können, die im August 2024 liegen wird.

Sie können sich also nur dann mit Ihrem Bachelorabschluss und somit mit der Bachelornote auf einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben, wenn das Abschlussdatum stimmt und Ihnen das Abschlusszeugnis rechtzeitig zur Immatrikulation vorliegt.

2) "Des Weiteren würde ich gerne ein Semester im Grundschullehramt überspringen wollen, weil ich an der HAW das Modul "Grundlagen in den Erziehungs- und Bildungswissenschaften" schon belegt habe."

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Anerkennung von bereits vorhanden Studien- und Prüfungsleistungen und der Bewerbungsprozess zwei separate Verfahren sind, die nichts miteinander zu tun haben.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen prinzipiell für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module der Teilstudiengänge (d.h. Erziehungswissenschaft und Unterrichtsfächer) des Studiengangs Lehramt B.Ed. Lehramt an Grundschulen anschauen.
Die Modulbeschreibungen der Teilstudiengänge finden Sie am Ende der jeweiligen Fachspezifischen Bestimmung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#13382430.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Nach einer Anrechnung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen kann dann ggf. eine Hochstufung in das zu den angerechneten Leistungen passende Fachsemester des jeweiligen Teilstudiengangs erfolgen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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