Hallo,
ich möchte mich für das kommende Semester an der Uni Hamburg für das Fach Rechtswissenschaften bewerben. Ich habe bereits in Bonn ein paar Semester studiert und frage mich, ob ich die Corona-Freisemester bei der Angabe, in welches Fachsemester ich versetzt werden sollte einrechnen muss? Geht es um die tatsächlich eingeschriebenen Semester? Oder reicht es, die Zwischenprüfung bestanden zu haben und sich damit ins 3. Fachsemester versetzen zu lassen?
Liebe Grüße
Paula