Hallo,
ich möchte mich um einen Studienplatz bewerben, allerdings nur als Plan B, falls mein Auslandsjahr nicht klappt.
Wenn ich nun angenommen werde erfahre ich das ja am 10.08 und muss das bis zum 24.08 bestätigen, um mich einzuschreiben.
Was ist aber, wenn ich am 24.08 immer noch nicht sicher weiß, ob ich das Studium tatsächlich antreten werde? Soll ich mich einfach einschreiben und nicht kommen oder gibt es eine andere Lösung?
Viele Grüße
Hallo oveson,
Sie können sich auch dann einschreiben, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie das Studium antreten werden oder nicht. Sollte sich nach der Einschreibung entscheiden, dass Sie das Studium nicht antreten werden, können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt noch auf Ihren Studienplatz verzichten. In diesem Fall senden Sie die folgende Verzichtserklärung an die Uni Hamburg: http://www.uni-hamburg.de/verzicht
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können sich auch dann einschreiben, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie das Studium antreten werden oder nicht. Sollte sich nach der Einschreibung entscheiden, dass Sie das Studium nicht antreten werden, können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt noch auf Ihren Studienplatz verzichten. In diesem Fall senden Sie die folgende Verzichtserklärung an die Uni Hamburg: http://www.uni-hamburg.de/verzicht
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kann mir dann später dieses Semester immer noch als Wartesemester angerechnet werden oder geht das nicht mehr, da ich schon eingeschrieben war?
Freundliche Grüße
Kann mir dann später dieses Semester immer noch als Wartesemester angerechnet werden oder geht das nicht mehr, da ich schon eingeschrieben war?
Freundliche Grüße
Hallo oveson,
Sofern Sie vor Beginn des Wintersemesters 2016/17, d.h. vor dem 01.10.2016 wieder auf Ihren Studienplatz verzichten, wird Ihnen das Wintersemester 2016/17 bei einer späteren Bewerbung als Wartesemester angerechnet, da Sie zu keinem Zeitpunkt dieses Semesters eingeschrieben waren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sofern Sie vor Beginn des Wintersemesters 2016/17, d.h. vor dem 01.10.2016 wieder auf Ihren Studienplatz verzichten, wird Ihnen das Wintersemester 2016/17 bei einer späteren Bewerbung als Wartesemester angerechnet, da Sie zu keinem Zeitpunkt dieses Semesters eingeschrieben waren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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