Hallo Sophie,
wenn die Klausuren Ende Februar sind, sehe ich keinen Grund, warum Sie sich von Ihnen abmelden sollten. Ich schlage vor, dass Sie sich von Ihrer derzeitigen Universität einen Nachweis ausstellen lassen, dass Sie noch keine Leistungen erbracht haben. Der muss Ihnen bis spätestens Montag vorliegen, das ist der letzte Tag der Bewerbung.
Vgl. S. 13
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Haben Sie keine Leistungen erbracht, müssen Sie innerhalb der Bewerbungsphase einen offiziellen Nachweis der vorherigen Hochschule darüber einreichen (Transcript of Records oder gesonderte Bestätigung Ihres Prüfungsamtes). Diese laden Sie in der Bewerbung hoch. Fehlt der Nachweis, erfolgt eine formale Ablehnung Ihrer Bewerbung.
Dieses Dokument laden Sie dann wie beschrieben hoch und schicken Ihre Bewerbung spätestens am Montag ab. Die Bewerbung erfolgt im DOSV:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html
Die Koordinierungsphase beginnt am 16. Januar und endet am 24. Februar. Bis dato können Sie, ohne Koordiniertes Nachrücken, einen Studienplatz an der Universität Hamburg für Rechtswissenschaft erhalten. Passiert das, brauchen Sie die Prüfungen nicht mehr mitschreiben. Erhalten Sie keinen Studienplatz, müssen Sie entscheiden, ob Sie am Koordinierten Nachrücken teilnehmen wollen oder ob Sie Ihre Prüfungen antreten - und sich ggf. später zum Hauptstudium bei uns bewerben. Bei Variante eins, war das Semester dann quasi eines, in dem Sie Zeit für Ihr Studium aufgewendet haben, ohne dafür durch Leistungspunkte nach bestandener Prüfung entlohnt werden.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann