Bearbeitet Einreichung des DRSA nach dem ersten Semester
Hallo, ist es möglich den Rettungsschwimmerschein (DRSA) ggf. auch nach dem ersten Semester einzureichen. Die Termine vom Hochschulsport waren unmittelbar nach der Bekanntmachung ausgebucht; Leider scheint es mir nicht möglich bis zum Ende dieses Semester einen abgeschlossenen Schein einzureichen. Kann die Frist in Einzelfällen um ein Semester verlängert werden?
Danke und bester Grüße
Re: Einreichung des DRSA nach dem ersten Semester
Hallo nocheine44,

ja, das ist möglich. Sie werden aufgrund des fehlenden Nachweises nicht exmatrikuliert. Für den Studienabschluss wird die Einreichung allerdings erforderlich sein. Bezüglich des Zeitpunktes der Einreichung werden Sie durch Ihren Fachbereich informiert. Sie müssen nichts weiter tun.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
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