Zweitstudium Lehramt Sonderpädagogik

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dilara.rosenfeld
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Registriert: Di 23. Jan 2024, 16:04

Bearbeitet Zweitstudium Lehramt Sonderpädagogik

Beitrag von dilara.rosenfeld »

Guten Tag,

ich habe vor Kurzem mein Masterstudium der Grundschulpädagogik mit den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht an der FU Berlin abgeschlossen. Ich interessiere mich sehr für den Bereich der Sonderpädagogik, was ich leider nicht studiert habe.
Ich habe mich gefragt, ob ich mich mit meinem bereits abgeschlossenem Studiengang in den Studiengang "Lehramt Sonderpädagogik mit Profilbildung Grundschule" bewerben könnte? Es ist ja nicht möglich zwei Mal das Gleiche zu studieren und ich bin mir nicht sicher, inwiefern diese beiden Studiengänge als "gleich" angesehen werden.
Außerdem würde mich interessieren, welche Möglichkeiten der Anerkennung (z.B. auch der Bachelor- und Masterarbeit) es gibt.

Danke für die Hilfe!
Freundliche Grüße
Dilara Rosenfeld
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Campus Center - L. Hildebrandt
Beiträge: 136
Registriert: Fr 19. Feb 2016, 11:13

Re: Zweitstudium Lehramt Sonderpädagogik

Beitrag von Campus Center - L. Hildebrandt »

Hallo Dilara Rosenfeld,

Ein Studiengang gilt als der gleiche Studiengang wie der an der Uni Hamburg angebotene Studiengang, wenn Name und Abschluss der Studiengänge übereinstimmen. Da in Ihrem Fall der Name nicht übereinstimmt, können Sie sich bedenkenlos als Studienanfänger:in bewerben.

Leistungen aus einem vorherigen Studium können für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in dem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Informationen dazu, ob dies der Fall ist, können dem Modulhandbuch des gewählten Studiengangs entnommen werden.
Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit bestimmter Leistungen beantworten die Fachbereiche, die die jeweiligen Fächer anbieten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden.
An der Uni Hamburg werden Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt. Manche Fachbereiche geben schon vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit von Leistungen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn die Einschreibung für den betreffenden Studiengang erfolgt ist.

Diese Informationen finden Sie in ausführlicher Form hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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