Frage bezüglich Leistungsstipendium

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Sardor
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Registriert: Do 8. Jun 2023, 14:23

Bearbeitet Frage bezüglich Leistungsstipendium

Beitrag von Sardor »

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Sardorbek Sabirov, und ich befinde mich im ersten Semester meines Informatikstudiums an der Universität Hamburg.

Ich wende mich an Sie, um einige Fragen im Zusammenhang mit dem Leistungsstipendium zu klären. Gemäß den Informationen auf der Website ist eine Bewerbung erst möglich, wenn man "seit mindestens zwei Semestern immatrikuliert" ist. Meine spezifische Anfrage bezieht sich darauf, ob es ausreicht, sich bereits im zweiten Semester zu befinden, um sich für das Stipendium bewerben zu dürfen. Ich habe mein Studium im Wintersemester begonnen, und das kommende Sommersemester, welches am 1. April beginnt, wird mein zweites Semester sein. Da die Bewerbungsfrist für Stipendium am 15. April endet, frage ich mich, ob es mir gestattet ist, mich innerhalb dieser Frist zu bewerben, auch wenn ich formell erst im zweiten Semester immatrikuliert bin.

Des Weiteren würde ich gerne Informationen bezüglich der Gültigkeitsdauer von Gutachten von Professoren erhalten. Falls ich diese bereits vorliegen habe, können sie dann sowohl für die Bewerbungsfrist am 15. April als auch für die im Oktober gleichen Jahres verwendet werden? Anders ausgedrückt, wie "frisch" müssen die Gutachten sein, um gültig zu sein?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Sardorbek Sabirov
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Campus Center - L. Hildebrandt
Beiträge: 136
Registriert: Fr 19. Feb 2016, 11:13

Re: Frage bezüglich Leistungsstipendium

Beitrag von Campus Center - L. Hildebrandt »

Hallo Sardorbek Sabirov,

bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an stipend-internationalstudent@uni-hamburg.de

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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