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Exmatrikulation - Nahtloser Übergang

Verfasst: Fr 26. Jan 2024, 11:04
von leon_lise
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mein Studium an der Universität Hamburg letzte Woche abgeschlossen und möchte mich für einen weiteren Master an einer anderen Hochschule ab dem 01.03. immatrikulieren lassen. Dafür brauche ich eine Exmatrikulation der Universität Hamburg.

Da ich weiterhin als studentische Angestellte an der Universität Hamburg arbeite, muss ich aber zu jedem Zeitpunkt an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein, weshalb ich mich nahtlos an der Universität Hamburg exmatrikulieren und an der neuen Hochschule immatrikulieren muss.

Meine Frage daher: Muss ich das Wunschdatum der Exmatrikulation auf den 29.02. oder den 01.03. legen?

Können Sie mir da weiterhelfen?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Re: Exmatrikulation - Nahtloser Übergang

Verfasst: Mo 26. Feb 2024, 21:16
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe*r leon_lise,

bitte geben Sie das Wunschdatum im Exmatrikulationsantrag, welches als Exmatrikulationsdatum auch auf Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung erscheinen soll.

Das Exmatrikulationsdatum ist der erste Tag, an dem das Immatrikulationsverhältnis nicht mehr besteht.

Wenn Sie also den 01.03.2024 im Exmatrikulationsantrag angeben, sind Sie noch bis zum 29.02.2024 immatrikulierter Studierender der Universität Hamburg. Ab dem 01.03.2024 wären Sie dann exmatrikuliert und somit kein immatrikulierter Studierender der Universität Hamburg mehr.

Liebe Grüße
Thomas Walter