Leistungen nach SGBII mit Bescheinigung nach SGB III § 139

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Peter_chen
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Registriert: Di 28. Mär 2023, 09:50

Bearbeitet Leistungen nach SGBII mit Bescheinigung nach SGB III § 139

Beitrag von Peter_chen »

Ich studiere Teilzeit und habe Kinderzuschlag (eine Leistung nach SGBII) beantragt, der mir verwährt wurde, da ich als Student generell keinen Anspruch auf Leistungen nach SGBII hätte.

Nun habe ich gelesen, dass man sich im Falle eines Teilzeitstudiums von der Uni eine Bescheinigung nach SGB III § 139 ausstellen lassen kann, in der bescheinigt wird, dass nicht mehr als 15 Wochenstunden für das Studium aufgewendet werden. Somit stünde man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und könnte Leistungen nach SGBII erhalten.

Gibt es Erfahrungen mit diesen Bescheinigungen? Wo könnte ich mir eine solche ausstellen lassen?

Gruß
Peter_chen
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Leistungen nach SGBII mit Bescheinigung nach SGB III § 139

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Peter_chen,

mit Ihrem Teilzeitstatus als Studierender der Uni Hamburg stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und können auch das Bürgergeld beantragen. Wie viele Stunden Sie tatsächlich für Ihr Studium aufwenden, können wir Ihnen hier leider nicht bescheinigen, da bei der Beantragung eines Teilzeitstudiums lediglich die Voraussetzungen hierfür geprüft werden.

Mit besten Grüßen,
BK
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