Bearbeitet Modulanrechnung Rechtswissenschaften als Beifach
Hallo,

ich habe bis vor 2 Jahren in Berlin Rechtsissenschaften studiert und dann im Schwerpunkt geschmissen - jetzt würde ich gerne Soziologie studieren und habe gesehen, dass an der Uni Hamburg ReWi als Beifach existiert. Da ich bereits alle Module des JuraGrundstudiums absolviert habe wäre das im Optimalfall ja bereits ein "fertiges Nebenfach", das mir einige Zeit ersparen würde. Da ich jedoch mitten im Schwerpunktssemester, also nach Beginn der Staatsxamensphase abgebrochen habe fürchte ich, dass ich durch die verstrichene zeit die Schwerpunktsprüfung endgültig nicht bestanden habe und eventuell keine Unbedenklichkeitsbescheinigung von meiner Uni erhalten würde. wäre es a) grundsätzlich und b) auch ohne diese Bescheinigung möglich, im Rahmen des Bachelor Programms meine bereits erworbenen Scheine anrechnen zu lassen?

Mit besten Grüßen
Bastian
Re: Modulanrechnung Rechtswissenschaften als Beifach
Lieber Bastian,

In diesem Fall müssen Sie als erstes mit Ihrer vorherigen Hochschule klären, ob Sie aufgrund des Zeitpunkts des Abbruchs Ihres Studiums eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Bevor Sie in dieser Frage keine Gewissheit haben, lässt sich hinsichtlich der Frage, die Sie an uns richten, leider wenig sagen. Darüber hinaus können sie sich vor der Klärung dieser Frage an der Uni Hamburg nicht bewerben, da Sie in Online-Bewerbung aufgefordert werden, anzugeben, ob Sie bereits eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Diese Angabe können Sie also nicht machen, so lange Sie in der Frage keine Gewissheit haben.

Sollten Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, muss im folgenden geklärt werden, ob die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch im Nebenfach Rechtswissenschaft der Uni Hamburg durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. Sollte dies der Fall sein, können Sie dies Fach nicht studieren. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie das Fach ungeachtet ihres vorherigen Studiums und des Nichtbestehens einer Prüfung studieren. Die Frage ob dies der Fall ist, lässt sich aber wie gesagt erst dann klären, wenn Sie wissen, ob Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben und wenn ja, was die Gegenstände dieser Prüfung waren bzw. gewesen wären.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Modulanrechnung Rechtswissenschaften als Beifach
Liebe Birte,
zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich war heute im Prüfungsbüro meiner Uni um das zu klären. Ich habe alle Module des aufs Staatsexamen ausgelegten Grund- und Hauptstudiums (also Zivilrecht 1+2, Strafrecht 1+2, Öffentliches Recht 1+2+3, Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung und Grundlagen des Rechts) bereits bestanden. Soweit ich das aus der Prüfungsordnung zum Nebenfach ReWi schließen konnte, sind diese auch deckungsgleich mit den entsprechenden Modulen an der Uni HH.
Lediglich meinen ersten Versuch im universitären Teil des Examens, dem Schwerpunkt (Thema Staat und Verwaltung im Wandel, also Umweltrecht-/Informationsrecht, vergleichendes Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Europäisches Verwaltungsrecht und Entwicklungslinien im Öffentlichen Recht), habe ich vergeigt - aber auch das wäre zu diesem Zeitpunkt theoretisch noch bestehbar, wenn ich mich spätestens im kommenden Semester dafür anmelde. Wenn ich das richtig verstanden habe wäre das aber schon gar nicht mehr zwingender Teil des Nebenfachs ReWi an der Uni Hamburg?

Wenn ich das richtig sehe könnte ich also das Nebenfach ReWi an der Uni HH belegen. Für diesen Fall hätte ich noch ein paar Fragen:
1) Ist es korrekt, dass ich mich dann ins 6. Semester einschreiben würde, um die 2 Veranstaltungen der universitären Schwerpunktprüfung zu belegen?
2) Muss ich das Rechtsgebiet schon bei der Bewerbung wählen oder erst zu Studienbeginn?
3) Kann ich auch Zivil- oder Strafrecht (bessere Noten im Grund-/Hauptstudium...) als Spezialisierung im Nebenfach wählen, obwohl ich in Berlin bereits den Schwerpunkt im öffentlichen Recht begonnen habe? (eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich) bzw
4) Kann ich die Seminare, die ich bereits im Öffentlich rechtlichen Schwerpunkt einzeln bestanden habe, theoretisch anrechnen lassen, obwohl ich den Schwerpunkt in seiner Gesamtwertung einmal nicht bestanden habe?

Sorry für das Fragengewitter! Beste Grüße und nochmals herzlichsten Dank
Bastian
Re: Modulanrechnung Rechtswissenschaften als Beifach
Lieber Bastian,

Wenn Sie nur einen Prüfungsversuch nicht bestanden haben und keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, steht einem Studium des Nebenfachs Rechtswissenschaften an der Uni Hamburg nichts im Wege. Nun zum Fragengewitter ;) :
1)Für das Nebenfach Rechtswissenschaft können Sie sich zum Wintersemester 2016/17 nicht in ein höheres Fachsemester bewerben, da für dies Nebenfach keine Studienplätze für ein höheres Fachsemester angeboten werden. Da Sie das Fach aber noch nicht als Nebenfach studiert haben, können Sie sich für Soziologie mit dem Nebenfach Rechtswissenschaft in das erste Fachsemester bewerben. Das bedeutet nicht, dass Sie das Nebenfach von vorne studieren müssen, da eine Anrechnung Ihrer Leistungen auch bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester möglich ist. Die Anrechnung erfolgt dann erst nach der Immatrikulation. Welche Veranstaltungen Sie noch belegen müssen, entscheidet sich, wenn klar ist, welche Ihrer Studienleistungen aus dem vorherigen Studium angerechnet werden. Dazu kann ich Ihnen auch nur wenig sagen, da über die Anrechnung direkt an der Fakultät für Rechtswissenschaft entschieden wird. Der beste Weg für Sie wäre hier, sich zunächst zu bewerben und nach der Immatrikulation mit der Fakultät zu klären, welche Leistungen Ihnen angerechnet werden und welche Veranstaltungen Sie noch belegen müssen.
2) Das Rechtsgebiet wählen Sie nicht bei der Bewerbung, sondern erst bei Studienbeginn. Hierzu empfiehlt es sich, dass Sie die Orientierungsveranstaltung zum Nebenfach Rechtswissenschaft in der Woche vor Vorlesungsbeginn besuchen. Der Termin für die Veranstaltung steht noch nicht fest, sobald er fest steht, finden Sie ihn aber hier: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... nheit.html
3) Das können Sie. Das Studium des Nebenfachs ist davon unabhängig, ob Sie bereits ein Studium der Rechtswissenschaft begonnen haben, d.h. Ihre Wahl hängt nicht von Ihrem vorherigen Studium ab. Auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht erforderlich.
4) Diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da konkrete Anrechnungsfragen wie oben schon erläutert, direkt mit der Fakultät geklärt werden müssen. Die Frage klären Sie daher am besten nach der Immatrikulation mit der Fakultät.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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