Hallo,
ich habe bei der Online Bewerbung angegeben, dass die Art der Hochschulzugangsberechtigung eine Gesamtschule( allgemeine Hochschulreife) ist. Ich habe später bemerkt, das es doch eine Stadtteilschule war. Könnten ich jetzt beim Auswahlverfahren benachteiligt oder abgelehnt werden?
Hallo epic107,
Dieser spezielle Fehler kann für Sie nicht zu einem Nachteil im Auswahlverfahren führen, da es sich beim Abschluss an beiden Schulformen um eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung handelt. Sie müssen also nichts weiter unternehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Dieser spezielle Fehler kann für Sie nicht zu einem Nachteil im Auswahlverfahren führen, da es sich beim Abschluss an beiden Schulformen um eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung handelt. Sie müssen also nichts weiter unternehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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