Hallo, ich habe auf der Website UHH gelesen, dass ich zum Zeitpunkt der Immatrikulation an keiner anderen Universität eingeschrieben sein darf. Heißt das, dass ich zum Semesterbeginn ( 1. Oktober) nicht mehr an einer anderen Universität eingeschrieben sein darf (also kann ich noch bis zum 30. September an einer anderen Universität eingeschrieben sein)oder muss ich schon vorher, wenn ich die Immatrikulationsunterlagen im August absende an der früheren Universität exmatrikuliert sein? Muss ich dann auch einen Nachweis für die Exmatrikulation an der UHH einreichen, und wenn ja bis wann muss ich die nachgewiesen haben? Kann ich den Nachweis, dann einfach den anderen Unterlagen beilegen?
Hallo eck333,
Zur Immatrikulation an der Uni Hamburg (im Hauptverfahren im August) müssen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule einreichen. Sie können diese aber auch später nachreichen. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen von der Uni Hamburg bekommen, bevor Ihre Exmatrikulationsbescheinigung nicht vorliegt. Eine Ausnahme hiervon besteht, falls Sie ein Bachelorstudium abschließen und sich an der Uni Hamburg für ein Masterstudium bewerben. In diesem Fall werden Sie, wenn Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, nur vorläufig eingeschrieben und können die Exmatrikulationsbescheinigung mit Ihrem Bachelorzeugnis einreichen, das bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.03.2017) nachgereicht werden kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Zur Immatrikulation an der Uni Hamburg (im Hauptverfahren im August) müssen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule einreichen. Sie können diese aber auch später nachreichen. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen von der Uni Hamburg bekommen, bevor Ihre Exmatrikulationsbescheinigung nicht vorliegt. Eine Ausnahme hiervon besteht, falls Sie ein Bachelorstudium abschließen und sich an der Uni Hamburg für ein Masterstudium bewerben. In diesem Fall werden Sie, wenn Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, nur vorläufig eingeschrieben und können die Exmatrikulationsbescheinigung mit Ihrem Bachelorzeugnis einreichen, das bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.03.2017) nachgereicht werden kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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