Sehr geehrtes Team des Campus Center,
aufgrund meiner persönlichen Situation wurde mir vonseiten des Familienbüros und der Studienfachberatung zugestanden, den dreimonatigen Auslandsaufenthalt im Master of Education mit Englisch als Unterrichtsfach durch ein dreimonatiges Praktikum vor Ort ersetzen zu können. Da ich in diesem Sommer, teilweise auch in der vorlesungsfreien Zeit, noch das Kernpraktikum absolvieren muss, stelle ich mir die Frage, wie dies ohne ein Überschreiten der Regelstudienzeit möglich ist. In einem Informationsblatt der Fakultät für Geisteswissenschaft bezüglich dieser neuen Zugangsvoraussetzung stand nämlich die Information, dass der Nachweis über den Auslandsaufenthalt bzw. die Ersatzleistung bis zur Anmeldung zum Abschlussmodul vorliegen muss. Laut der amtlichen Bekanntmachung zur Änderung der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen vom 30.5.23 steht allerdings die Information, dass der Nachweis noch bis zum Ende des Studiums nachgereicht werden kann.
Herr Derscheid des Studienbüros teilte mir mit, dass Sie als Campus Center für die Organisation solcher Zugangsvoraussetzungen zuständig sind, sodass ich mich mit dieser Fragen an Sie wenden sollte.
Ich würde mich sehr freuen, falls Sie mir in dieser Angelegenheit vielleicht weiterhelfen könnten.
Vielen Dank!