Hallo Cecilia Hernández Schlampp,
Eine ausführliche Beschreibung des Bewerbungsverfahrens für internationale Studieninteressierte finden Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Wenn Sie sich mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung an der Universität Hamburg für ein Studium bewerben wollen, ist der erste Schritt zu prüfen, ob eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. Das können Sie zunächst einmal selbst unter
http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/s ... d_gewaehlt prüfen.
Die offizielle Einstufung erfolgt über die Universität Hamburg. Dort wird geprüft, ob Sie sich in Deutschland direkt für das Studium bewerben können oder vorab der Besuch des Studienkollegs erforderlich ist. Der Prozess ist hier beschrieben
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html. Sollten Sie schon eine Anerkennung haben, die den auf der Seite geschilderten Ansprüchen genügt, müssen Sie natürlich keinen Anerkennungsantrag stellen.
Eine Voraussetzung für das Studium eines deutschsprachigen Studiengangs an der Uni Hamburg ist es, dass Sie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. Alle Bewerber:innen, die sich mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung bewerben, müssen zur Immatrikulation ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Informationen zu den für ein Studium an der Uni Hamburg erforderlichen Deutschkenntnissen und akzeptierten Zertifikaten finden Sie hier:
www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse
Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde, ebenfalls einen akzeptierten Deutschnachweis darstellt. Eventuell wäre der Nachweis durch Ihr bisheriges Studium gegeben. In dem Fall brauchen Sie aber tatsächlich eine Bescheinigung Ihrer Hochschule. Ein Transcript of Records oder ähnliches reicht nicht aus.
Durch den deutschen Teil Ihrer Staatsbürgerschaft würde Ihre Bewerbung in der EU-Quote laufen. In der EU-Quote wird das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy bei der Zulassung berücksichtigt.
Weiterführende Informationen zum Studieneignungstest finden Sie hier:
https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... stest.html
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung