Studentenstatus bei vorläufiger Einschreibung für einen Masterstudiengang

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anhkhoanguyen
Beiträge: 1
Registriert: Mo 19. Feb 2024, 05:58

Bearbeitet Studentenstatus bei vorläufiger Einschreibung für einen Masterstudiengang

Beitrag von anhkhoanguyen »

Sehr geehrtes Team des Campus Center,

ich bin zurzeit Bachelorstudent einer anderen Universität und habe eine Zulassung für das Masterstudium an der Universität Hamburg im Sommersemester 2024 erhalten. Ich habe aber noch ein Modul im Bachelor, was ich erst im Sommersemester 2024 absolvieren kann. Dafür habe ich auch gelesen, dass ich mein Bachelorzeugnis bis spätestens 30.09 dieses Jahr abgeben kann. Ich möchte fragen, wenn ich jetzt den Studienplatz für das Sommersemester 2024 annehme, werde ich dann gleichzeitig den Studentenstatus für beide Universitäten erhalten? Wenn es der Fall ist, muss ich dann den Semesterbeitrag für beide Universitäten bezahlen? Wäre es an meiner Stelle Sinn machen, wenn ich den Studienplatz annehme und dann für ein Urlaubssemester an der Universität Hamburg beantrage?

Vielen Dank im Voraus!
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Campus Center - L. Hildebrandt
Beiträge: 136
Registriert: Fr 19. Feb 2016, 11:13

Re: Studentenstatus bei vorläufiger Einschreibung für einen Masterstudiengang

Beitrag von Campus Center - L. Hildebrandt »

Hallo anhkhoanguyen,

ich kann natürlich nicht für die andere Universität sprechen, aber wenn Sie den Studienplatz an der Uni Hamburg annehmen, wären Sie bei uns unter der Bedingung eingeschrieben, dass Sie Ihr Abschlusszeugnis bis zum Ende des ersten Semesters einreichen. Auch bei einer bedingten Einschreibung ist der Semesterbeitrag zu zahlen.

Unter bestimmten Bedingungen kann ein Urlaubssemester beantragt werden. Die Bedingungen und Fristen für den Antrag finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
Beachten Sie bitte, dass der Semesterbeitrag auch bei einem Urlaubssemester im vollen Umfang gezahlt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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