Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte/muss mein Studium nach meiner Masterarbeit fortsetzen um einige übrige Leistungen zu erbringen. Da ich nach Abgabe Masterarbeit und gleichzeitigem Ende des Semsters kein Bafög mehr erhalten werde, möchte ich nebenbei in Teilzeit arbeiten um mich zu finanzieren.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen würde ich den Status eines Teilzeitstudiums anstreben, da ich ansonsten bei Verlust meines Arbeitsplatzes mittellos wäre.
Würde eine vorläufige Bestätigung des Arbeitgebers über den wöchentlichen Stundenumfang vorerst ausreichen für eine Antrag auf ein Teilzeitstudium (wenn noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist)?
Liebe Grüße