Studium in Teilzeit fortsetzen.

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Espunkt
Beiträge: 1
Registriert: Di 27. Mär 2018, 20:22

Bearbeitet Studium in Teilzeit fortsetzen.

Beitrag von Espunkt »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte/muss mein Studium nach meiner Masterarbeit fortsetzen um einige übrige Leistungen zu erbringen. Da ich nach Abgabe Masterarbeit und gleichzeitigem Ende des Semsters kein Bafög mehr erhalten werde, möchte ich nebenbei in Teilzeit arbeiten um mich zu finanzieren.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen würde ich den Status eines Teilzeitstudiums anstreben, da ich ansonsten bei Verlust meines Arbeitsplatzes mittellos wäre.
Würde eine vorläufige Bestätigung des Arbeitgebers über den wöchentlichen Stundenumfang vorerst ausreichen für eine Antrag auf ein Teilzeitstudium (wenn noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist)?

Liebe Grüße
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1935
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Studium in Teilzeit fortsetzen.

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Espunkt,

in den Informationen zum Teilzeitstudium https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers als möglicher Nachweis aufgeführt.

Stellen Sie den Antrag auf Teilzeit mit den Ihnen vorliegenden Dokumenten und schauen, ob diese ausreichend sind. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag nach Fristende für das Sommersemester stellen und dieser nur gegen Gebühr bearbeitet wird. Hinweis auf verlinkter Seite zu finden.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
O.F.S
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Registriert: Do 7. Sep 2023, 17:27

Re: Studium in Teilzeit fortsetzen.

Beitrag von O.F.S »

Guten Tag,

Ich hätte diesbezüglich eine Frage: Was heißt denn eine Bescheinigung des Arbeitgebers, reicht dafür auch die letzte Lohnabrechnung aus? Aus der Abrechnung sollte sich die Anzahl der zu arbeitenden Tage ablesen können....

Vielen Dank und Gruß

Orlando Santos
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1935
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Studium in Teilzeit fortsetzen.

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Orlando Santos,

eine Lohnabrechnung ist nur dann ein geeigneter Nachweis, wenn aus dieser die wöchentliche Arbeitszeit eindeutig hervor geht. Ich rate zu einem Dokument, in dem Ihr Arbeitgeber die Anzahl schriftlich bestätigt - zumal uns Ihr Verdienst auch nichts angeht.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
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