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Exmatrikulation nach Zeugniserstellung

Verfasst: Do 29. Feb 2024, 11:27
von NiMoSch
Hallo liebes Uni-Team,
ich habe eine Frage bezüglich der Exmatrikulation nach der bestandenen Masterarbeit für den Studiengang Lehramt an Gymnasien: Ich habe gelesen, dass die Exmatrikulation automatisch in dem Semester erfolgt, in welchem das Zeugnis ausgestellt wird. Muss ich das Zeugnis dafür selbst beantragen oder wird dieses automatisch erstellt, sobald alle Noten in Stine eingetragen sind? Wäre es demnach möglich, wenn ich das Zeugnis selbst beantragen muss, das Zeugnis erst im SoSe 2024 zu beantragen um bis zum Beginn des Referendariats im August bei der Uni Hamburg als Student eingeschrieben zu bleiben?

Viele liebe Grüße

Nicholas

Re: Exmatrikulation nach Zeugniserstellung

Verfasst: Do 29. Feb 2024, 12:13
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo Nicholas,

Ihr Zeugnis wird Ihnen vom ZPLA erst ausgestellt, wenn Sie es beantragen. Beantragen Sie die Zeugniserstellung erst im Sommersemester 2024, bleiben Sie bis zum Ende des Semesters, also bis zum 30. September an der Universität immatrikuliert. Vorausgesetzt Sie melden sich durch Zahlung des Semesterbeitrages auch zurück.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann

Re: Exmatrikulation nach Zeugniserstellung

Verfasst: Do 29. Feb 2024, 12:19
von NiMoSch
Hallo Frau Hoffmann,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Dann weiß ich bescheid.

Viele Grüße
Nicholas