Zulassung zum B.A. Bewegungswissenschaften

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Hella
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Bearbeitet Zulassung zum B.A. Bewegungswissenschaften

Beitrag von Hella »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben vor einigen Tagen die Zulassungsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang in Bewegungswissenschaften geändert. Die Vorraussetzungen, vom DRSA Silber wurde nun zu DSA Gold geändert, zudem steht auf der Seite nun auch nichts mehr von einer Sporteignungsprüfung. In den detaillierten Informationen der Zugangssatzung der Fakultät über die besonderen Zugangsvoraussetzungen des Bachelor Studiengangs der Bewegungswissenschaften vom 11. Mai 2021 stehen das DRSA Silber und die Sporteignungsprüfung allerdings immer noch als Vorraussetzungen. Nun wollte ich einmal nachfragen, welche dieser Zulassungsvoraussetzung für die Bewerbung des Bachelorstudiengangs für das Wintersemester in diesem Jahr relevant sind.

Mit freundlichen Grüßen Hella F
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zulassung zum B.A. Bewegungswissenschaften

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Hella,

1) Sie finden die aktuell geltenden Zugangsvoraussetzung für jeden Studiengang der Universität Hamburg in der jeweiligen Zugangssatzung.

Die aktuelle Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft vom 10. Mai 2023 gibt Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang "B.A. Bewegungswissenschaft" wie folgt an:
(1) [...] für den Bachelorstudiengang Bewegungs-
wissenschaft der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft und das Ne-
benfach Bewegungswissenschaft im Rahmen der B.A.-Studiengänge aller Fakultäten
bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:

a. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
b. eine ärztliche Bescheinigung, dass die Bewerberin oder der Bewerber sporttaug-
lich ist,
c. Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
d. Nachweis der Schwimm und Rettungsfähigkeit (Deutsches Rettungsschwimm-
abzeichen (DRSA) in Silber),

[...]

(2) Für den Studiengang Bewegungswissenschaft besteht darüber hinaus folgende
Zugangsvoraussetzung:
Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens, ..."
(S. 2 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -ba-48.pdf)
2) "Die haben vor einigen Tagen die Zulassungsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang in Bewegungswissenschaften geändert."

Dies ist nicht ganz korrekt. Es ist bisher keine Satzungsänderung erfolgt bzw. ist noch keine neue Satzung veröffentlicht.

Sie beziehen sich auf den folgenden Hinweis, der auf der Webseite des Instituts für Bewegungswissenschaft veröffentlicht ist:
Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzungen befinden sich aktuell in einem Anpassungsprozess. Die nachfolgend aufgeführten Zugangsvoraussetzungen sollen für den Studienbeginn zum Wintersemester 24/25 greifen. Sie gelten vorbehaltlich der Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger.

Bachelor (Haupt- und Nebenfach)

ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit
Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Erster-Hilfe-Schein)
Deutsches Schwimmabzeichen (DSA) in Gold
Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2

Die Nachweise a)-d) sind zur Immatrikulation in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Der Nachweis b) darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Als Stichtag gilt der Beginn der Bewerbungsfrist (01.06. eines jeden Jahres) zum Studiengang.
(https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/s ... en-ba.html)
Wenn die entsprechenden Satzungen zu Beginn der Bewerbungsphase veröffentlicht ist, wovon auszugehen ist, würden diese neuen Zulassungsvoraussetzungen gelten.

3) "Nun wollte ich einmal nachfragen, welche dieser Zulassungsvoraussetzung für die Bewerbung des Bachelorstudiengangs für das Wintersemester in diesem Jahr relevant sind."

Es gilt die aktuelle Satzung ("Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft Vom 10. Mai 2023" - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -ba-48.pdf), bis eine neue Satzung veröffentlicht und damit gültig geworden ist.

Sobald die neue Satzung veröffentlicht ist, finden Sie diese auf unserer entsprechenden Webseite, auf der alle Zugangssatzungen veröffentlicht werden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chaft.html.

Wir gehen davon aus, dass spätestens zu Beginn der Bewerbungsphase des Wintersemesters 2024/25 (01.06.2024) die neue Zugangssatzung, die vom Institut für Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg auf der Webseite angekündigt wird (siehe https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/s ... en-ba.html) veröffetnlicht ist und somit Gültigkeit hat.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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