Liebes Team vom Campus-Center Forum,
Sie schreiben, dass "Bewerber*innen, die ihren Bachelorabschluss nicht an der Universität Hamburg erwerben, können ersatzweise eine Bescheinigung der vorherigen Hochschule über den erfolgreichen Abschluss einreichen. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend."
Erfüllt z.B. das finale ToR, welches alle Leistungen sowie Datum und Note der letzten Prüfungsleistung umfasst, diese Anforderung? Denn ich habe das finale ToR bestätigt und unterschrieben vorliegen, aber noch nicht mein Abschlusszeugnis, und wollte daher fragen, ob es genügt, dann einfach das ToR als Bestätigung für die erfolgreiche Beendigung des Bachelorstudiums anstelle des Zeugnisses bis zum 31.03 nachzureichen? Ich bin aktuell nämlich vorläufig im ersten Master-Semester Politikwissenschaften eingeschrieben.
Liebe Grüße
Lukas Dalpke