Liebe Annika P,
1) "Vorausgesetzt meine Masterarbeitsnote wird im September eingetragen und ich beantrage noch im September das Zeugnis, habe aber schon den Semesterbeitrag bezahlt. Bin ich dann automatisch im WiSe 2024/25 eingeschrieben?"
Wenn Sie Ihr Zeugnis beim ZPLA beantragen (siehe
https://www.uni-hamburg.de/zpla/ueber-uns.html), wird uns im Rahmen dieses Prozesses der erfolgreiche Abschluss des Studiums durch das ZPLA gemeldet. Nach der internen Meldung des erfolgreichen Abschlusses erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Abschlusssemesters (siehe
www.uni-hamburg.de/exmatrikulation).
Wenn Sie Ihr Zeugnis also vor dem Ende des Sommersemesters 2024 beantragen, macht es keinen Sinn, sich für das Wintersemester 2024/25 zurückzumelden.
2) "Wie würde es sich verhalten, wenn ich im September die Note erhalte? Kann ich dann auch erst im Oktober das Zeugnis beantragen und bin weiterhin im WiSe 2024/25 eingeschrieben?"
Wenn uns bis zum Ende des Sommersemesters 2024 keine Meldung des erfolgreichen Abschlusses durch das ZPLA vorliegt, kann natürlich auch keine Exmatrikulation zum Semesterende aufgrund des erfolgreichen Abschlusses erfolgten.
Erhalten wir die Meldung des erfolgreichen Abschlusses erst nach dem Ende des Abschlusssemesters und die Rückmeldung für das Folgesemester ist zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt, so wird die Exmatrikulation aufgrund des erfolgreichen Abschlusses erst zum Ende es Folgesemester umgesetzt.
Liebe Grüße
Thomas Walter