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Übergang Bachelor Master

Verfasst: Fr 8. Mär 2024, 11:31
von baz1289
Hallo,

zu dem Fall, dass die letzten Prüfungen aus dem Bachelor im ersten Mastersemester noch in Korrektur sind und man dementsprechend mit einem vorläufigen Transcript of Records sich beim Master angemeldet hat, heißt es auf dem Merkblatt meines Masterstudienganges (Wechsel BA Soziologie zu MA Germanistische Linguistik):

"Abschlusszeugnis Ihres Hochschulstudiums oder vorläufiges Transcript of Records Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren und kein Abschlusszeugnis mit Note vorweisen können, reichen Sie in jedem Fall ein aktuelles Transcript of Records mit vorläufiger Durchschnittsnote ein. Das Abschlusszeugnis ist bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachzureichen."

Ist mit "Ende des ersten Mastersemesters" das Ende der Vorlesungszeit Mitte Juli oder das Ende der vorlesungsfreien Zeit am 30.09. gemeint? So richtig sicher sind sich die Studienbüros nicht, deswegen wurde mir nahegelegt, hier nochmal zu fragen. Das kann ja problematisch werden, da man beim verspäteten Eintrag der letzten Bachelor-Noten wieder aus dem Master exmatrikuliert wird. Insofern vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung!

Viele Grüße

Re: Übergang Bachelor Master

Verfasst: Mo 11. Mär 2024, 15:32
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe*r baz1289,

"Das Abschlusszeugnis ist bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachzureichen."

Dieser Satz nimmt weder Bezug auf die Vorlesungszeit noch auf die vorlesungsfreie Zeit, sondern auf das gesamte Semester.

Ein Wintersemester an der Universität Hamburg läuft immer vom 01.10. bis 31.03. und ein Sommersemester vom 01.04. bis 30.09.

Ist Ihr erstes Mastersemester also ein Wintersemester, dann muss der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des für den Master qualifizierenden Bachelorstudiums bis zum 31.03. erfolgen. Ist Ihr erstes Mastersemester ein Sommersemester, dann muss der Nachweis bis zum 30.09. erfolgen.

Liebe Grüße
Thomas Walter