Wiedereinschreibung

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anopony
Beiträge: 2
Registriert: Mo 23. Aug 2021, 16:33

Bearbeitet Wiedereinschreibung

Beitrag von anopony »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane mein Studium durch eine Exmatrikulation auf unbestimmte Zeit zu unterbrechen, da ich chronisch krank wurde und die Umstände mich belasten.
Soweit ich weiß, ist eine Wiedereinschreibung bis zum 2. Semester nach Wegfall des Grundes möglich.
1. In diesem Fall fällt der Grund ja nie weg, wie ist dies zu handhaben ? Reicht es, dass ich in dem Moment quasi mental bereit dazu bin weiter zu studieren ? Wie würde dies gemessen werden ?
2. Und ist es von Belangen was ich in der Zwischenzeit gemacht habe ?

Vielen Dank für ihre Hilfe
Liebe Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Wiedereinschreibung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r anopony,

1. "In diesem Fall fällt der Grund ja nie weg, wie ist dies zu handhaben ? Reicht es, dass ich in dem Moment quasi mental bereit dazu bin weiter zu studieren ? Wie würde dies gemessen werden ?"

Damit ein Antrag auf Wiedereinschreibung bewilligt werden kann, müssen Sie bei der Antragsstellung nachweisen, dass Sie das Studium aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) unterbrechen mussten.

Im Fall eine Erkrankung müssten Sie also nachweisen, dass diese vom Zeitpunkt der Exmatrikulation bis mindestens 2 Semester vor der Antragsstellung vorlegen hat.

Es muss also zu keinem Zeitpunkt positiv nachgewiesen werden, dass Sie studieren können bzw. studierfähig sind, sondern das Gegenteil ist der Fall. Sie müssen nachweisen, dass Sie aus einem wichtigen Grund zwischen Exmatrikulation und Wiederaufnahme des Studiums nicht studieren konnten.

2. "Und ist es von Belangen was ich in der Zwischenzeit gemacht habe ?"

Ganz allgemein gesprochen, ist es nicht relevant bzw. nicht Gegenstand des Antragsprozesses, was Sie vor der Wiedereinschreibung getan haben.

Aber es gibt natürlich offensichtliche Konstellationen, die einem Antrag auf Wiedereinschreibung grundsätzlich widersprechen würden. Sollten Studierende beispielsweise zwischen der Exmatrikulation und dem Antrag auf Wiedereinschreibung an einer anderen Hochschule immatrikuliert gewesen sein, würde der Antrag auf Wiedereinschreibung in der Regel nicht bewilligt werden. Dies ist nachvollziehbar, da der privilegierte Zugang zu dem Studienplatz ohne reguläre Bewerbung (d.h. die Wiedereinschreibung) ja nur deshalb gewährt wird, weil man unverschuldet aus dem Studium ausscheiden muss und nicht studieren konnte. Wenn man jedoch in der Zwischenzeit an einer anderen Hochschule studiert hat, lag dieser Grund (z. B. eine Krankheit, die ein Studium verhindert) offensichtlich nicht vor.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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