Teilzeitstudium beantragen nach Frist

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Annso
Beiträge: 1
Registriert: So 17. Mär 2024, 15:05

Bearbeitet Teilzeitstudium beantragen nach Frist

Beitrag von Annso »

Hallo,

da sich bei mir finanziell etwas verändert hatte wollte ich nun mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und ein Teilzeitstudium beantragen. Für das Sommersemester habe ich mich noch nicht zurückgemeldet und den Semesterbeitrag bezahlt. Kann ich dann noch ein Teilzeitstudium beantragen? Mit der Versäumnisgebühr die ich dann bezahlen müsste?

Und wie viele Stunden darf man als Teilzeitstudent arbeiten?

Danke
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1935
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Teilzeitstudium beantragen nach Frist

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Annso,

zuerst einmal empfehle ich Ihnen unsere Informationen zum Teilzeitstudium zu lesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html

Sie werden in Erfahrung bringen, dass es für Ihren Studiengang nicht erforderlich ist ein Teilzeitstudium zu beantragen und das es unsererseits keine Beschränkung gibt, was die wöchentliche Arbeitszeit angeht. Beachten Sie dazu den Punkt "Hinweis zur Erwerbstätigkeit".

Wenn Sie sich dennoch dazu entscheiden einen Antrag auf Teilzeitstudium zu stellen, können Sie das trotz Fristende tun. Bezahlten Sie die Bearbeitungsgebühr aber bitte separat von dem Semesterbeitrag. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Konten.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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