Ausländische Bewerbungsdokumente

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dianash
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Bearbeitet Ausländische Bewerbungsdokumente

Beitrag von dianash »

Guten Tag, ich bin Studentin an einer ukrainischen Universität und habe vor, das Studium im Rahmen des Studiengangs Germanistische Linguistik an der Universität Hamburg fortzusetzen und beabsichtige daher, mich für das Wintersemester 2024/25 zu bewerben.
Ich möchte bezüglich ausländischer Bewerbungsdokumente präzisieren. Es steht, dass Übersetzungen amtlich beglaubigt sein müssen. Verstehe ich richtig, müssen diese Dokumente notariell beglaubigt sein? Oder müssen sie zusätzlich eine Apostille enthalten?

Mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1935
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Ausländische Bewerbungsdokumente

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo dianash,

Sie wollen sich für den Master Germanistische Linguistik bewerben? Hier finden Sie die Bewerbungsinformationen https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... uistik.pdf, denen Sie auf Seite 4 folgenden Hinweis entnehmen können:

Falls Ihr Studienabschlusszeugnis nicht in deutscher oder in englischer Sprache ausgestellt wurde, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte eine Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers/einer amtlich vereidigten Übersetzerin Ihres Studienabschlusses in deutscher Sprache bei.
Einer Apostille Bedarf es nicht.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
dianash
Beiträge: 2
Registriert: Mo 18. Mär 2024, 17:42

Re: Ausländische Bewerbungsdokumente

Beitrag von dianash »

Ja, genau, ich will mich für den Master Germanistische Linguistik bewerben.
Das Verfahren der Übersetzung in der Ukraine unterscheidet sich von dem in Deutschland. Werden die Übersetzungen akzeptiert, wenn ein Notar/Notarin die Unterschrift und Identität des Übersetzers/Übersetzerin bestätigt oder wenn Übersetzungen ein Stempel aus einem Übersetzungsbüro enthalten( auch notariell beglaubigt)?
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1935
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Ausländische Bewerbungsdokumente

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo dianash,

es ist ausreichend, wenn der bzw. die Übersetzer:in die übersetzten Dokumente stempelt.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
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